Prüfungen und Formalia

Auf dieser Seite finden Studierende aller Studiengänge am IfKW Informationen zu Prüfungen, Formalia für Seminar- und Abschlussarbeiten, Themen für Bachelor- und Masterarbeiten, Prüfungsausschüsse und andere hilfreiche Links. [!] Wichtig: Die Regeln für Ihre Prüfung stehen in der Prüfungsordnung und werden von den Prüfenden festgelegt. [!]

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Lehrbereiche unter Umständen weitere und/oder individuelle Anforderungen an Abschlussarbeiten stellen; sprechen Sie dazu bitte mit der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer und lesen Sie auch die Hinweise unter "Prüfungen und Formalia" auf der Seite des jeweiligen Lehrbereichs durch. Bei Unsicherheiten nehmen Sie bitte Kontakt zur prüfenden Person auf.

FAQ Studienleistungen und Prüfungen

Sie bekommen unterschiedlich viele ECTS-Punkte für Ihre Seminare und Vorlesungen. Für alle Lehrveranstaltungen gilt einheitlich: Ein ECTS-Punkt entspricht 30 Arbeitsstunden (inkl. Teilnahme an der Lehrveranstaltung, Zeit für die Vor- und Nachbereitung sowie mögliche Treffen in Arbeitsgruppen). Eine Orientierung, wie viele ECTS-Punkte je Fachsemester zu absolvieren sind, gibt Ihnen die Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs.

Prüfungstermine

Insbesondere für Vorlesungen sind Modulprüfungen in der Regel in Form von schriftlichen Klausuren vorgesehen. Diese finden an einem gemeinsamen Termin statt. Die Klausurtermine werden auf der Serviceseite für Studierende bekannt gegeben – folgen Sie dazu diesem Link.

Anmeldung zu Prüfungen

Melden Sie sich im Rahmen der Fristen für die Prüfungen an, Fristen werden auf der Serviceseite veröffentlicht.

Zur Prüfungsanerkennung nach Auslandsaufenthalt finden Sie alle Informationen hier auf der Seite der Auslandskoordination (hier lang).

Prüfungsmodalitäten für Incoming Students

Anmeldung und Modalitäten zu Prüfungen unterscheiden sich von den Regularien für Studierende, die ihr ganzes Studium am IfKW absolvieren. Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt Prüfungen im Bereich Internationale Studierende.

Wichtige Inhalte zu Prüfungen am IfKW

Im Folgenden finden Sie Hinweise und Inhalte zu den am häufigsten aufkommenden Themen rund um das Thema Prüfungen. Falls sich Ihre Frage nicht löst, nehmen Sie bitte Kontakt zur Studiengangskoordination Ihres Studiengangs auf (hier lang).

Leistungen und Leistungsnachweise, die Sie erbringen müssen, um für die von Ihnen gewählten Veranstaltungen ECTS-Punkte zu erhalten, sind in der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs festgelegt. Diese finden Sie auf der Webseite Ihres Studienganges (Übersichtsseite Studiengänge). Bitte beachten Sie: Jedes Modul, das Sie in Ihrem Studiengang absolvieren, endet mit einer Prüfung. Diese kann in unterschiedlichen Prüfungsformen erfolgen - nicht nur Klausuren, sondern auch Hausarbeiten und Referate sind Prüfungen und setzen eine Prüfungsanmeldung voraus.

Dozierende haben im Rahmen der Prüfungs- und Studienordnungen verschiedene Freiheiten, so können Vorträge in unterschiedlichen Formen erbracht werden oder Hausarbeiten am Ende eines Seminars oder begleitend geschrieben werden. Vor- und Nachbereitungen von Seminaren sowie die regelmäßige Teilnahme daran sind selbstverständlich und sind Voraussetzung dafür, dass Sie Prüfungsleistungen erbringen können. Die Regeln und Anforderungen, die im Seminar gegeben werden, sind verbindlich.

Für die meisten Modulprüfungen im Bachelorstudium (Haupt- und Nebenfach) haben Sie vier Versuche. Das gilt nicht für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (Grundlagen der Kommunikationswissenschaft) - diese muss im 1. Fachsemester angetreten werden und kann bei Nichtbestehen nur einmal im darauffolgenden Wintersemester wiederholt werden. Im Bachelorstudium Hauptfach Kommunikationswissenschaft haben Sie überdies für das Praktikums- sowie das Abschlussmodul nur einen Wiederholungsversuch (zwei Versuche insgesamt).

Auch in den Masterstudiengängen (PStO 2025) haben Sie für die meisten Modulprüfungen vier Versuche. Ausnahmen sind ebenfalls das Praktikums- und das Abschlussmodul sowie das Begleitmodul zur Masterarbeit mit jeweils einem Wiederholungsversuch.

In jedem Semester gibt es einen ersten und einen zweiten Prüfungstermin. Am zweiten Prüfungstermin kann nur teilnehmen, wer den ersten Prüfungstermin wahrgenommen und die Prüfung nicht bestanden hat oder zum ersten Prüfungstermin erkrankt war.
Die genauen Termine werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

Alle Informationen zu den Modulprüfungen in Ihrem Studiengang entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung - bitte achten Sie darauf, die korrekte Prüfungs- und Studienordnung passend zu Ihrem Studienbeginn auszuwählen.

Benotung und Ergebnisse

Die Bewertung Ihrer Leistung erfolgt durch Ihre Dozierende oder Ihren Dozierenden am Ende des Semesters. Sie können Ihre Noten im Campus-Management-System (aktuell noch LSF: hier Link setzen https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de/). Fragen zu Ihrer Bewertung können Sie direkt an die Dozierenden richten.

Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss überwacht die korrekte Durchführung der Prüfungen und regelt die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen. Für Studierende, die noch auf der Prüfungsordnung vor 2025 studieren haben einen Studiengangsspezifischen Prüfungsausschuss (siehe unten). Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium aufgenommen haben, wenden sich bitte an den gemeinsamen Prüfungsausschuss:.

Gemeinsamer Prüfungsausschuss (PO2025)

Prof. Dr. Constanze Rossmann, Prof. Dr. Diana Rieger, Prof. Dr. Ruth Wendt, Prof. Dr. Benjamin Krämer, PD Dr. Claudia Riesmeyer und PD Dr. Manuel Wendelin.

Anträge an den Prüfungsausschuss sind zu richten an:

Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung
Prüfungsausschuss Bachelor Kommunikationswissenschaft
PD Dr. Claudia Riesmeyer (für BA), PD Dr. Manuel Wendelin (für Master Journalismus, KMF, und StratKom)
Oettingenstr. 67
80538 München

Prüfungsamt

Ludwig-Maximilians-Universität München
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Raum C026
Tel. +49 89 2180-3523
Im Prüfungsamt sind die Zuständigkeiten weiterhin studiengangsspezifisch (sh. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auf der Unterseite).

Prüfungsausschüsse für alte Studiengänge

Sie haben Ihr Studium vor dem Wintersemester 2024/2025 begonnen? Wenden Sie sich bitte an ihren jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungsausschuss:

Für das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft im Haupt- und Nebenfach:

Prof. Dr. Carsten Reinemann (Vorsitzender), Prof. Dr. Lars Guenther, Prof. Dr. Diana Rieger, Prof. Dr. Ruth Wendt und PD Dr. Claudia Riesmeyer.

Anträge an den Prüfungsausschuss sind zu richten an:

Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung
Prüfungsausschuss Bachelor Kommunikationswissenschaft
PD Dr. Claudia Riesmeyer
Oettingenstr. 67
80538 München

Prüfungsamt

Ludwig-Maximilians-Universität München
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
Jovita Pérez-Morales
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Raum C026
Tel. +49 89 2180-3523

Für das Masterstudium Kommunikationswissenschaft hier lang (Link)

Für das Masterstudium Internationale Public Relations hier lang (Link)

Für das Masterstudium Journalismus hier lang (Link)

Praktika

Im Laufe des Bachelorstudiums müssen mindestens 400 Stunden Praktika in zwei Praxisfeldern absolviert werden. Die Dauer eines Praktikums in einem Praxisfeld darf 160 Arbeitsstunden (PStO 2015) bzw. 200 Arbeitsstunden (PStO 2025) nicht unterschreiten. Wir empfehlen, die beiden Praktika in zwei unterschiedlichen Betrieben abzulegen; ansonsten ist eine rechtzeitige Absprache vor dem Praktikumsbeginn zwingend erforderlich. Das Pflichtpraktikum wird jeweils durch eine Bestätigung des Praktikumsanbieters und einen Praktikumsbericht nachgewiesen.

Für die Masterstudiengänge Kommunikations- und Medienforschung sowie Strategische Kommunikation (PStO 2025) muss das Praktikum 11 Wochen in Vollzeit umfassen. Beim Masterstudiengang Computational Social Science sind es 8 Wochen in Vollzeit und beim Masterstudiengang Journalismus (PStO 2025) sind es 170 Stunden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Praktikumsordnung (Anlage 3 der PStOs).

Ihr Praktikum als Studienleistung

  • Journalismus: Redaktionelle Tätigkeiten im Bereich Print, Nachrichtenagentur, Hörfunk, Fernsehen und Online-Medien;
  • Öffentlichkeitsarbeit: Tätigkeiten im Bereich der externen und internen Unternehmenskommunikation sowie bei Beratungsdienstlern;
  • Werbung: kreative und konzeptionelle Tätigkeiten im Bereich der werblichen Kommunikation sowie bei Beratungsdienstlern;
  • Medien- und Marktforschung: Tätigkeiten in Betrieben der Markt- und Meinungsforschung, Marktforschungsabteilungen von Medienunternehmen, Mediaforschung in Media- oder Werbeagenturen sowie Mitarbeit an Forschungsprojekten des Instituts für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung;
  • Digitale Medien: Tätigkeiten im Bereich der Social Media, des SEO & SEM, Konzeption von Multimedia- und Web-Auftritten.

Die Anmeldung zu dem Praktikumsmodul erfolgt während der Prüfungsanmeldung. Bitte melden Sie sich erst für die Prüfung an,
wenn Sie beide Praktika (im BA) absolviert haben und
diese anerkannt werden sollen (also spätestens im letzten Fachsemester).

Nach Abschluss des Anmeldezeitraums erhalten alle zur Prüfung angemeldeten Studierenden eine Infomail zu den Abgabemodalitäten.

Die Pflichtpraktika werden jeweils durch eine Bestätigung des Praktikumsanbieters und einen Praktikumsbericht nachgewiesen: Praktikum 1 (Praktikumsbestätigung & Praktikumsbericht) + Praktikum 2 (Praktikumsbestätigung & Praktikumsbericht)

Praktikumsbestätigung

Der Vordruck für die Praktikumsbestätigung des Arbeitgebers (zugleich Antrag auf Anerkennung als studienbegleitende Prüfungsleistung) ist hier abrufbar. Der obere Teil des Formulars ist vom Arbeitgeber, der untere vom Praktikanten auszufüllen.

Praktikumsbericht

Für den Bachelorstudiengang gilt ein Mindestumfang von vier Seiten, davon eine Seite Beschreibung des Praktikumsanbieters, 1 Seite Überblick über das Praktikum, 1 ½ Seiten Details zum Praktikum, ½ Seite Fazit/Bewertung.

Der Praktikumsbericht in den Masterstudiengängen (PStO 2025) hat einen Mindestumfang von ca. 20.000 Zeichen. Das entspricht etwa 8 Seiten; davon 1 Seite Beschreibung des Praktikumsanbieters, 2 Seite Überblick über das Praktikum, 3 Seiten Details zum Praktikum, 2 Seiten Fazit/Bewertung.

Abschlussarbeiten am IfKW

Das Schreiben der Abschlussarbeit ist am IfKW jedes Semester möglich, sofern die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen laut Prüfungs- und Studienordnung (PStO) erfüllt sind. Bitte beachten Sie die Regeltermine für Ihr Studienprogramm (z. B. im BA Hauptfach Kommunikationswissenschaft: Schreiben der Arbeit im 6. Fachsemester, Anmeldung spätestens im 7. Fachsemester).

Alle Abschlussarbeiten beginnen zu festgelegten Terminen und werden gemeinsam abgegeben. Die genauen Prüfungszeiträume finden Sie auf der Serviceseite für Studierende, im Bereich aktuelles der Seite des IfKW, oder beim Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS).

In sieben Schritten zur Abschlussarbeit

Für Studierende der Studiengänge BA Kommunikationswissenschaft (Hauptfach) sowie MA Kommunikationswissenschaft, Journalismus und Internationale Public Relations gilt derzeit folgendes Verfahren:

Die Themenvorschläge der Prüfenden werden jeweils im Juli (für Arbeiten im Wintersemester) und im Januar (für Arbeiten im Sommersemester) veröffentlicht.

Zur Themenliste

In den letzten beiden Vorlesungswochen des Semesters vor dem geplanten Schreibzeitraum erfolgt die Online-Voranmeldung über einen personalisierten Link, der an die Campus-E-Mail-Adresse gesendet wird. Hier geben Sie Ihr Wunschthema und Ihre bevorzugten Prüfenden an.

Die Verteilung der Anmeldungen auf die Prüfenden erfolgt zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit.

Während der Semesterferien konkretisieren Sie gemeinsam mit Ihrer betreuenden Person das Thema Ihrer Abschlussarbeit.

Das Anmeldeformular muss bis zum 1. April (für das Sommersemester) bzw. 1. Oktober (für das Wintersemester) vollständig ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben beim Prüfungsamt eingereicht werden. Ob ein Exposé verfasst werden muss, unterscheidet sich zwischen den Prüfenden und STudiengängen mehr Informationen im Folgenden.

Ihre Prüferin oder Ihr Prüfer begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Abschlussarbeit. Genauere Informationen zu Kolloquien oder anderen Betreuungsstrukturen erhalten Sie direkt von den Prüfenden.

Geben Sie die Arbeit im vorgesehenen Zeitraum ab. Sollten Sie erkrankt sein oder anderweitige Herausforderungen erleben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Prüfenden auf.

Informationsveranstaltung für Bachelorstudierende

Für den BA Kommunikationswissenschaft (Hauptfach) findet zusätzlich jedes Semester eine Infoveranstaltung zur Abschlussarbeit statt, in der der Ablauf und häufige Fragen ausführlich besprochen werden. Der Termin wird rechtzeitig auf der Serviceseite bekannt gegeben.

Exposé für Abschlussarbeiten

Ziel: Darstellung des Themas, Begründung der Relevanz, theoretische und begriffliche Einbettung, geplantes methodisches Vorgehen. Offene Punkte oder Alternativen dürfen genannt werden, um Rückmeldung einzuholen.

Empfohlener Aufbau:

  1. Thema und Forschungsfrage
  2. Theoretischer Hintergrund
  3. Geplante Methode(n)
  4. Zeitplan
  5. Erste Literaturangaben

Form und Abgabe

Zwei gebundene Exemplare (Klebebindung) im Prüfungsamt
PDF-Version parallel im Sekretariat des Lehrbereichs einreichen. Für Masterarbeiten gilt: eine eidesstattliche Erklärung ist verpflichtend beizufügen. Hinweise zu Plagiaten, Zitation, Form und Sprachrichtliien, schauen Sie bitte auf die Hinweise im Folgendenshinweise & Sprachrichtlinie: siehe Abschnitt A.7–8

Gutachten

Nach der Abgabe erstellt Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer ein schriftliches Gutachten entlang der individuellen Bewertung. Planen Sie für MA-Arbeiten bitte eine Bearbeitungszeit von in der Regel 20 Wochen ein (von Prüferin zu Prüfer unterschiedlich).

Regeln für Form und Inhalt

Viele Dozierende haben eigene Ansprüche und Wünsche zum Erstellen einer Abschluss- oder Seminararbeit. Grundsätzlich gilt: Sorgen Sie für ein stilistisch und grafisch einheitliches, korrektes und sauberes Schrift- und Sprachbild, verwenden Sie einen einheitlichen Zitierstil. Die Mühe, die Sie in diesen Kontext investieren, zahlt sich ebenso auf Ihre Note aus wie die Inhalte, die Sie erstellen.

Im Folgenden haben wir Ihnen die gängigsten Formalia zusammengestellt. Diese Hinweise sind als Orientierung gedacht, sofern Ihre Dozierenden keine expliziten Hinweise bereitgestellt haben. Eine Ausnahme bilden wenige Informationen, die zentral geregelt sind (z.B. Gruppengrößen).

FAQ Formalia und Inhalt

Sollten Sie weitere Fragen haben, deren Antworten Sie hier erwarten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Als Orientierungshilfe haben wir hier nach mehrfacher Nachfrage einige grundlegende Standards für wissenschaftliche Formalien zusammengestellt. Sollte Ihre Lehrperson nicht explizit etwas anderes gesagt haben, fahren Sie gut und sicher, wenn Sie sich an diese Hinweise halten. Sprechen Sie aber in jedem Fall mit Ihrer individuellen Prüfungsperson.

Schriftbild und Layout
Schriftart: Times New Roman oder Arial (oder nicht-verspielte Alternative)
Schriftgröße: 11–12 pt
Zeilenabstand: 1,5
Ränder: links 3 cm, oben/unten/rechts 2,5 cm
Einseitiger Druck,
Blocksatz mit Silbentrennung

Die Länge von Seminar- und Forschungsarbeiten (nicht jedoch für BA-MA Arbeiten!) variiert von Modul zu Modul und Studiengang zu Studiengang – genauere Hinweise erhalten Sie in der jeweiligen Modul- und Prüfungsordnung, die auf der jeweiligen Studiengangswebseite verlinkt ist unter den Oberpunkten "Umfang schriftliche Leistungsnachweise". Diese Information erhalten Sie aber in jedem Fall auch von den Prüfenden.

Am IfKW gibt es keine klaren oder einheitlichen Vorgaben. Allerdings ermutigen wir unsere Studierenden, Inklusion, einfache Sprache und barrierefreie Formatierung mitzudenken. Eine hilfreiche Übersicht bietet dieser Leitfaden:
Benjamin Krämer – Nicht-diskriminierende Sprache (PDF)

Die Fakultät hat zum Thema Plagiat eine ausführliche Übersicht zusammengesetllt, die Sie beim Verfassen von Abschluss- oder Seminararbeiten kennen sollten.

Außerdem geben wir Ihnen folgende Tipps mit auf den Weg:

  • Alle verwendeten Quellen korrekt kennzeichnen
  • Wörtliche und sinngemäße Zitate unterscheiden
  • Literaturverwaltungsprogramme nutzen
  • Selbstständigkeitserklärung beifügen

Forschende vermelden immer mehr Durchbrüche im Rahmen der „Künstlichen Intelligenz“ (KI), zuletzt insbesondere bei den „Large Language Models“ (LLMs), zu denen etwa GPT von OpenAI gehört. Für wissenschaftliche Arbeiten ergeben sich daraus Potenziale und Gefahren.

Guideline for Students (English) (PDF, 328 KB)

Eine klare Zitation ist Kern wissenschaftlicher Wissensverwaltung - Lesende und andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler möchten wissen, worauf Sie Ihre Argumente, Erkenntnisse und Fragen stützen. Ein gängiger Zitationsstil ist das Rahmenwerk der American Psychological Association (APA).

Auch andere Zitationsstile bieten Ihnen einen guten Rahmen, wichtig ist: halten Sie sich an die Vorgaben der Prüfenden und verfolgen Sie einen Stil konsequent.