Prüfungsangelegenheiten

Rechtliche Grundlagen

Promotionsordnung (PDF, 108 KB) (gültig seit April 2016)

Habilitationsordnung (PDF, 79 KB) (gültig seit Juni 2015)

Bayerisches Hochschulgesetz (Art. 27ff.)

Plagiatsrichtlinie der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis duldet die Sozialwissenschaftliche Fakultät keine Plagiate.

An der Sozialwissenschaftlichen Fakultät achten alle Lehrenden konsequent darauf, dass die Studierenden vom ersten Semester ihres Studiums an die Standards wissenschaftlichen Arbeitens erlernen und einhalten. Neben der Prävention gehört dazu auch die durchgängige Prüfung auf wissenschaftliches Fehlverhalten (v.a. das Plagiat). Um diese Standards sicherzustellen, müssen schriftliche Hausarbeiten und Abschlussarbeiten (auch) in digitaler Form eingereicht werden. Eingereichte Arbeiten werden im Regelfall mit einer speziellen Software darauf überprüft, ob keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen verwendet wurden.

Im Fall einer nachgewiesenen Täuschung wird die entsprechende Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet. In schwerwiegenden und wiederholten Fällen hat der Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches weitreichende Sanktionsmöglichkeiten, die gemäß Art. 49, Abs. 2, Nr. 3 BayHSchG zur Exmatrikulation der/des Betroffenen führen können.

Nähere Informationen finden Sie auf der PAGS Webseite.