Postdoc Support Fund

Förderkonzept

Das Förderkonzept basiert auf dem Strategiepapier der Mittelbausprecher*innen und Mittelbauvertreter*innen des Fakultätsrats aus dem Frühjahr 2021:

(1) Jede*r Post-Doc ist berechtigt, eine Förderung aus dem Post-Doc Support Fund zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Erstantragssteller*innen. Voraussetzungen sind eine offene Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten bei Beantragung und eine Beschäftigung von mindestens 50%. Ausnahmen können geltend gemacht werden, wenn eine Verlängerung des Vertrages vor Auszahlung der Mittel nachgereicht wird oder diese ausreichend glaubhaft gemacht werden kann.

(2) Die Förderung des Post-Doc Support Funds gilt insbesondere für forschungs- und karriereorientierte Ziele. Dazu gehören

a) direkte und indirekte Forschungskosten, z.B. in Form von Proof-Reading, Zugang zu Datenbanken, Erwerb von Ausrüstung und Forschungssoftware, die Finanzierung studentischer Hilfskräfte oder Finanzierung von Befragungen sowie die Förderung von Gold-Open-Access-Publikationen, falls hierfür keine Drittmittel zur Verfügung stehen;

b) die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie, insbesondere hinsichtlich der Weiterführung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Elternzeiten oder Zeiten der Pflege Angehöriger, z.B. durch die Bereitstellung von Sach- oder Hilfskraftmitteln zur Unterstützung der eigenen Forschung und Lehre;

c) die Finanzierung der Organisation oder Teilnahme an Workshops, Symposien oder Vernetzungsevents;

d) die Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen zu alternativen Karrierewegen, auch außerhalb der Wissenschaft und

e) Reisekosten, so diese nicht durch den Lehrbereichsetat/Lehrstuhl finanziert werden können.

Lehrentlastungen sind von der Förderung ausgenommen. Dies ergibt sich aus den hohen Summen, die dafür notwendig wären und so eine Förderung anderer Post-Docs stark begrenzen würden.

(1) Der Post-Doc Support Fund wird darüber hinaus genutzt, um departmentübergreifende Forschungsprojekte zu fördern. Hierfür werden 10% der Fördersumme reserviert, die der Fakultät zur Verfügung stehen. Anträge müssen von

a) mindestens zwei Post-Docs gestellt werden, die

b) an mindestens zwei der Institute der Sozialwissenschaftlichen Fakultät tätig sind. Die maximal zu beantragende Fördersumme für departmentsübergreifende Forschungsprojekte beträgt 9.000€. Wird der Topf für gemeinschaftliche Projekte nicht ausgeschöpft, werden die Mittel für die Einzelförderung umgewidmet.

(2) Alle Postdocs der Fakultät, die die unter 1) Voraussetzungen erfüllen, erhalten dieselbe Fördersumme. Um eine an den Exzellenzanforderungen der Fakultät orientierte und zielgebundene Ausgabe der Gelder zu gewährleisten, werden die durch den Post-Doc Support Fund erzielten Resultate zum Ende des Förderzeitraums evaluiert. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Prodekanin gemeinsam mit mindestens einem Mitglied der Mittelbauvertretung. Die Antragsteller*innen werden dazu angehalten, ein halbseitiges (bis maximal einseitiges) Evaluationspapier einzureichen, welches die Ergebnisse der geförderten Maßnahmen darlegt (wofür wurde das Geld ausgegeben?). Deadline für dieses Papier ist der 15. November eines jeden Jahres.

Eine positive Evaluation ist Voraussetzung für eine abermalige Antragsstellung.

Bitte wenden Sie sich an Ihr jeweiliges Department, sollten Sie Interesse an einer Förderung durch den Postdoc Support Fund haben.