Die Ludwig-Maximilians-Universität München hat es sich zum Ziel gesetzt, herausragende Postdoktorandinnen und Postdoktoranden auf dem Weg ihrer Wissenschaftskarriere zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde 2007 das LMU Mentoring-Programm ins Leben gerufen. Seit 2017 liegt die Verwaltung und finanzielle Abwicklung des LMU Mentoring-Programms in der Verantwortung der Fakultäten.
Die Ludwig-Maximilians-Universität München hat es sich zum Ziel gesetzt, herausragende Postdoktorandinnen und Postdoktoranden auf dem Weg ihrer Wissenschaftskarriere zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde 2007 das LMU Mentoring-Programm ins Leben gerufen. Seit 2017 liegt die Verwaltung und finanzielle Abwicklung des LMU Mentoring-Programms in der Verantwortung der Fakultäten.
Eine Förderphase beträgt jeweils ein Jahr. Die Mentees werden insbesondere durch Gespräche mit der Mentorin bzw. dem Mentor und ein Budget für Reise-, Sach- und Hilfskraftmittel gefördert. Das für jedes Institut zur Verfügung stehende Budget wird durch das Auswahlgremium auf die Mentees aufgeteilt. In der Regel beläuft sich die Förderung auf einen niedrigen vierstelligen Betrag, bis maximal 5.000 Euro.
Bewerbung
Die Ausschreibung des Mentorings erfolgt jährlich über die Institute. Details zu geforderten Unterlagen und dem Bewerbungsprozedere sind daher den jeweiligen aktuellen Ausschreibungen zu entnehmen. In der Regel sind folgende Unterlagen bei der Institutsleitung/Geschäftsstelle einzureichen:
- ca. 2-seitiges Motivationsschreiben inkl. Angaben dazu
- inwiefern die beantragte Förderung den Zielen der Ausschreibung entspricht
- wie die aktuelle Stellensituation und der Stand des Qualifikations- oder Forschungsprojekts sind
- wie die finanziellen Mittel im Falle einer Förderung verwendet würden
- wer als Mentorin oder Mentor vorgesehen ist
- Beschreibung des aktuellen Qualifikations- oder Forschungsprojektes (ca. ½ Seite),
- Lebenslauf mit Publikationsliste und ggf. Auflistung eingeworbener Drittmittel, Auszeichnungen, usw.
Auswahlkriterien und Auswahlprozess
Mindestens 75 Prozent der Mentees pro Förderphase sollen weiblich sein. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sollen zu Beginn der Förderung noch mindestens 6 Monate an der LMU beschäftigt sein.
Antragsberechtigt sind Postdoktorandinnen und Postdoktoranden mit dem langfristigen Karriereziel Professur, die aufgrund von strukturellen Hürden im Wissenschaftssystem benachteiligt sind. Benachteiligungen können z. B. im Zusammenhang mit Geschlecht, chronischer Erkrankung/Behinderung, Familien- und Pflegeverantwortung, Migrationshintergrund, bildungsfernem Familienhintergrund, Sprache, Beschäftigungsverhältnissen oder einem Fachwechsel bestehen.
Das Auswahlgremium besteht in der Regel aus der Direktorin/dem Direktor des Instituts, ggf. einer weiteren professoralen Person, einer Person aus dem Mittelbau und der Frauenbeauftragten. Das Gremium entscheidet in einem kompetitiven Aufnahmeverfahren, welche Antragstellerinnen und Antragsteller als Mentees aufgenommen werden.
Mentorinnen und Mentoren
Mentor/-innen können alle Professor/-innen der Fakultät 15 sowie Nachwuchsgruppenleiter/-innen o. ä. sein. Auch Mentor/-innen außerhalb der Fakultät bzw. LMU sind möglich. Die Reisekosten von Mentor/-in oder Mentee gehen in diesem Fall zulasten des betreffenden Mentee-Budgets.
Die Mentees verpflichten sich, ihre Wunschmentorin/ihren Wunschmentor selbständig zu kontaktieren. Die Mentees und der/die jeweilige Mentor/-in treffen sich nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Semester – die Initiative für ein Treffen geht jeweils vom Mentee aus. Beim ersten Treffen wird eine Mentoring-Vereinbarung aufgesetzt, in deren Rahmen auch Zielvereinbarungen für die Förderphase beschlossen werden. Am Ende der Förderphase treffen sich Mentor/-in und Mentee zur Abschlussevaluation dieser Zielvereinbarungen.
Konkrete Ausgestaltung des Förderprogramms
Zu Beginn des Programms gibt es eine Auftaktveranstaltung für alle Mentor/-innen und Mentees, die über den Ablauf des Programms informiert und zum Kennenlernen dient. Darüber hinaus werden die Mentees ermuntert, innerhalb der zweijährigen Förderphase an (fakultätsübergreifend organisierten) Workshops zur Gendersensibilisierung teilzunehmen.
Die Mentees und der/die jeweilige Mentor/-in treffen sich nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Semester – die Initiative für ein Treffen geht jeweils vom Mentee aus. Beim ersten Treffen wird eine Mentoring-Vereinbarung aufgesetzt, in deren Rahmen auch Zielvereinbarungen für die Förderphase beschlossen werden. Am Ende der Förderphase treffen sich Mentor/-in und Mentee zur Abschlussevaluation dieser Zielvereinbarungen.
Kontakt
Bei Fragen stehen die Frauenbeauftragte der Sozialwissenschaftlichen Fakultät und ihre Stellvertreter/-innen sowie die Direktor/-innen/Geschäftsstellen der Institute zur Verfügung.