Fonds zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Mit dem Fonds sollen promovierte Personen des Mittelbaus ohne eigene Ressourcen in die Lage versetzt werden, einen Drittmittelantrag, beispielsweise bei der DFG oder anderen öffentlichen Drittmittelgebern, auszuformulieren. Mit einem informellen Schreiben an den Dekan können bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Die Mittel können flexibel für die Ausarbeitung eines Antrags verwendet werden, beispielsweise für studentische Hilfskräfte, Reisen in Archive, Recherchekosten o.ä.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Das Schreiben sollte eine kurze Beschreibung des vorgesehenen Projekts (Fragestellung, Methoden, Erkenntnisinteresse, angestrebtes Förderprogramm wie etwa DFG), einen Zeitplan sowie eine Begründung für die jeweils beantragten Mittel enthalten. Eine Bewilligung der Mittel erfolgt zeitnah. Nicht bewilligt werden können zusätzliche Mittel für bereits bewilligte Projekte, Mittel zur Durchführung eigener (Klein-)Forschung oder Mittel zur Unterstützung von Lehre, Prüfung oder Lehrstuhlaufgaben.

Die Mittel werden zweckgebunden auf einem geeigneten Konto des jeweiligen Departments überwiesen und stehen ausschließlich der antragstellenden Person zur Verfügung. Sie sind innerhalb eines Jahres zu verausgaben. Danach ist in einem informellen Rechenschaftsbericht darzulegen, wie und in welchem Umfang die Mittel verausgabt wurden und was aus dem Vorhaben geworden ist. Am besten ist es natürlich, wenn ein Antrag ausgearbeitet, eingereicht und bewilligt wurde. Begründungswürdig ist, wenn das Geld verausgabt wurde, aber kein Antrag ausformuliert und eingereicht wurde. Bei Rückfragen steht der Dekan per E-Mail oder Telefon gern zur Verfügung.