Mit dem IfKW ins Ausland

Auf dieser Seite haben wir den gesamten Ablauf eines Studiums im Ausland für unsere Studierenden zusammengestellt – von den Möglichkeiten bis hin zur Leistungsanerkennung und den häufigsten Fragen. Wir freuen uns, Sie zu unterstützen!

In 7 Schritten mit dem IfKW ins Ausland und zurück

Von der ersten Idee bis zur Rückkehr nach München – wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch Ihr Auslandssemester.

Über den fachgebundenen Austausch können Sie ein bis zwei Auslandssemester an unseren Partneruniversitäten verbringen. Sie können sich über das IfKW sowohl für den innereuropäischen (ERASMUS+, SEMP) als auch den außereuropäischen Austausch (LMUexchange) bewerben. Wie Sie mit dem IfKW ins Ausland gehen, wird hier ausführlich erklärt.

Schritt 1 | Wege ins Ausland

Schritt 1 – Wege ins Ausland | © Katharina V. Hajek

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, über das IfKW ein oder zwei Semester im Ausland zu verbringen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie sowohl auf unserer Webseite als auch im Rahmen der Infoabende „Mit dem IfKW ins Ausland“, die jedes Wintersemester als Veranstaltungsreihe und im Sommersemester als Kompaktveranstaltung stattfinden (aktuelle Termine hier). Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an (hier lang).

Lernen Sie unsere Partneruniversitäten kennen – sowohl im Rahmen des ERASMUS+- und SEMP-Programms als auch über LMUexchange.

Vier verschiedene Wege ins Ausland

Das IfKW bietet pro akademischem Jahr über 80 Semesterplätze an über 30 Partneruniversitäten an, mit welchen ein fachspezifischer Austausch besteht. Sie können sich über das IfKW sowohl für den inner- als auch den außereuropäischen Austausch bewerben (ERASMUS+ und LMUexchange). Erster Ansprechpartner sind die Auslandskoordinatoren des IfKW, außerdem finden Sie hier zahlreiche Informationen (zu Partneruniversitäten, Bewerbungsverfahren etc).

Wenn Sie im nächsten Wintersemester oder dem darauffolgenden Sommersemester über Austauschplätze des IfKW ins Ausland gehen wollen, bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar über das Online-Bewerbungstool (Freischaltung immer Mitte Dezember).

Für die Bewerbung über das International Office gibt es zwei Möglichkeiten:

LMUexchange: Die LMU hat zahlreiche internationale Kontakte und bietet fakultätsübergreifende Austauschplätze an den Partneruniversitäten der LMU an. Wenn Sie sich für solch einen Platz bewerben möchten, ist das International Office der LMU Ihr erster Ansprechpartner. Die Bewerbung erfolgt über das International Office der LMU. Es ist allerdings nicht möglich, sich dort für die Partneruniversitäten zu bewerben, die gleichzeitig auch einen Austausch über das IfKW anbieten (z.B. NTU Singapore, UBC Vancouver, University of Melbourne).

ERASMUS+ Nachrückverfahren für freie Plätze aller Fachbereiche: Es gibt keine LMU-eigenen Austauschplätze innerhalb der EU. Alle Plätze gehören zu einzelnen Fachbereichen/Instituten der LMU (alle Plätze ersichtlich in Online Datenbank "LMU MoveOn").

Sollten Sie sich über das IfKW erfolglos beworben haben, werden Ihre Unterlagen nach Rücksprache zum Nachrückverfahren des International Office der LMU weitergereicht.
Sollten Sie ausschließlich am Nachrückverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie eine vollständige Bewerbung beim International Office der LMU einreichen (inkl. Betreuungszusage vom IfKW). Weitere Infos finden Sie online auf den Seiten des International Office.

Wenn Sie eine andere Zieluniversität vor Augen haben, können Sie sich Ihren Auslandsaufenthalt natürlich unabhängig von Kooperationen selbst organisieren.

Ob Ihre Wunschuniversität Gaststudierende ohne Partnerschaft mit der LMU akzeptiert (sog. Free Mover), welche Unterlagen zur Bewerbung nötig sind, evtl. anfallende Kosten wie Studiengebühren, etc. müssen Sie in diesem Fall selbst in Erfahrung bringen. Erste Anhaltspunkte bieten z.B. Internetrecherchen, ein Besuch der Infothek des International Office der LMU oder auch die Kulturinstitute der jeweiligen Länder. Die Bewerbung erfolgt dann direkt an Ihrer jeweiligen Wunschuniversität.

Das International Office der LMU bietet darüber hinaus Informationen zu alternativen Programmen.

Auslandspraktika sind eine sehr beliebte Möglichkeit, internationale Erfahrungen während des Studiums zu sammeln. Innerhalb der EU können Sie sogar mit einem attraktiven Erasmus-Stipendium und den vielen Vorzügen des Erasmus-Programms rechnen.

Auch bei der Planung und Organisation von Auslandspraktika erhalten Sie Unterstützung von Seiten der LMU. Ansprechpartner ist Student und Arbeitsmarkt, der Career Service der LMU. Auf dessen Webseiten finden Sie umfassende Informationen rund um das Auslandspraktikum sowie eine Datenbank mit zahlreichen Erfahrungsberichten.

Schritt 2 | Bewerbungsverfahren

Schritt 2 – Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt | © Katharina V. Hajek

Das Bewerbungsverfahren am IfKW gilt ausschließlich für die Partneruniversitäten des IfKW. Es gibt ein gemeinsames Verfahren für den inner- und außereuropäischen Austausch.

Die Bewerbung für das Winter- und Sommersemester eines akademischen Jahres ist bis zum 15. Januar möglich.

Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren

Die Präsentationen der vergangenen Veranstaltungsreihe zum Thema "Mit dem IfKW ins Ausland" finden Sie nach den Veranstaltungen an dieser Stelle. Erfahrungsberichte ehemaliger Austauschstudierender können Sie in der LMU Datenbank „MoveOn“ einsehen. Die Berichte sind nach Land, Universität und Fach sortiert. Sie finden die Berichte in einem Unterordner des jeweiligen Fachbereichs. Sollten Sie darüber hinaus noch Informations- und/oder Beratungsbedarf haben, melden Sie sich zeitnah bei der Auslandskoordination (hier lang). Außerhalb der Winterferien werden bis zur Bewerbungsfrist regelmäßige Sprechstunden angeboten.

Ausführliche Informationen erhalten Sie sowohl auf unserer Webseite als auch im Rahmen der Infoabende „Mit dem IfKW ins Ausland“, die jedes Wintersemester als Veranstaltungsreihe und im Sommersemester als Kompaktveranstaltung stattfinden (aktuelle Termine hier). Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an (hier lang).

FAQ: Bewerben für den Auslandsaufenthalt

Wenn Sie im Wintersemester 2025/26 und/oder Sommersemester 2026 über Austauschplätze des IfKW ins Ausland gehen wollen, bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar 2025 bei der Auslandskoordination und dem Ansprechpartner für internationale Kooperationen.

Stichtag: 15. Januar 2025
für ALLE PARTNER des IfKW für einen Aufenthalt im WS 2025/26 UND SoSe 2026
(Es gibt keinen separaten Bewerbungstermin für das Sommersemester!)

Die Bewerbung für fachgebundene Plätze am IfKW erfolgt online über unser Online-Bewerbungsportal. Der Link zur Anmeldung zum Bewerbungsprozess wird Mitte Dezember auf dieser Webseite des IfKW veröffentlicht (siehe weiter unten). Nach der Anmeldung zum Verfahren erhalten Sie einen personalisierten Link, d.h. die Bewerbung kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgerufen und beendet werden.

Die gesamte Bewerbung erfolgt ausschließlich digital. In dem Portal geben Sie alle wichtigen Daten zu Ihrer Person, Ihrem aktuellen Studium und Ihrem gewünschten Austausch an. Außerdem können Sie dort alle erforderlichen Unterlagen hochladen.

Ihr Motivationsschreiben richten Sie bitte an beide Kontaktpersonen internationale Partnerschaften (unter diesem Link). Die Vorlage zum Bewerbungsdeckblatt finden Sie weiter oben auf dieser Seite unter „Downloads“.

→ Beginnen Sie hier mit der Registrierung
Sie können Ihre Bewerbung zwischenspeichern und später weiter bearbeiten und absenden.

Alle Bewerberinnen und Bewerber können sich für insgesamt vier Institutionen bewerben.

Jene, die sich für mindestens eine Partneruni innerhalb der EU (also für einen Erasmus-Platz) bewerben, werden gebeten, sich parallel zur Bewerbung am IfKW über das moveon-Portal des International Office der LMU für die finanzielle Erasmus-Förderung anzumelden und den dabei generierten Bewerbungsbogen bei der Bewerbung am IfKW mit hochzuladen (zu finden unter „Online-Bewerbungsbogen“ auf dieser Webseite). Die Priorisierung der Partneruniversitäten hat hierbei keine Relevanz.

Für Auslandssemester innerhalb der EU erhalten Sie bei einer Platzzusage dann automatisch auch das Erasmus-Stipendium. In der Schweiz sind Stipendien ebenfalls garantiert (Swiss-European Mobility Programme). Sie setzten noch etwas höher an und müssen erst nach der Platzzusage beantragt werden. Zudem können (und sollten!) Sie sich für Auslandsaufenthalte jeglicher Art nach weiteren Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten umsehen und sich rechtzeitig bewerben.

Für Ihre Bewerbung am IfKW haben Sie insgesamt 4 Wünsche offen (siehe auch Bewerbungsdeckblatt im Downloadbereich).

Dabei spielt es keine Rolle...

  • ob Sie sich über KW als Haupt- oder Nebenfach bewerben
  • ob Sie im Bachelor oder Master studieren
  • ob Sie sich für Austauschplätze des IfKW innerhalb der EU (Erasmus) oder außerhalb (LMUexchange, hier sind nur Plätze des IfKW gemeint) bewerben
  • ob Sie sich für das Wintersemester und/oder das Sommersemester bewerben.

Im Online-Bewerbungsportal des IfKW laden Sie bitte folgende Unterlagen im PDF-Format hoch:

  • Motivationsschreiben für Ihre 1. Priorität (1x in Deutsch UND 1x in der (Haupt-)Unterrichtssprache Ihrer Gastuniversität, in welcher SIE planen zu studieren; Inhalte: persönliche, akademische, berufliche, sprachliche und kulturelle Gründe, Bezug zu Gastland, Stadt, Uni etc.)
  • Tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch, max. 2 Seiten)
  • Transcript of Records für KW (aktuellster Auszug aus LSF genügt; wer noch keine Noten vorweisen kann, reicht das ToR trotzdem ein und hat keine Nachteile)
  • Sprachnachweis: Einige Universitäten – vor allem außerhalb Europas – verlangen anerkannte Sprachzertifikate (z. B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, DELF/DALF, DELE). Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen und Fristen finden Sie auf den Webseiten der Partneruniversitäten. Häufig gibt es dort einen eigenen Bereich für „Incoming Students“. Der Sprachnachweis muss spätestens bei der Anmeldund an der Gastuni vorliegen (siehe Schritt 4).
  • Fachbezogene Praktikumsnachweise und Arbeitszeugnisse (falls vorhanden)
  • Erasmus-Online-Bewerbungsbogen, sofern Sie sich für min. 1 Erasmus-Platz bewerben (kann ab Mitte Dezember über diese Webseite des International Office beantragt werden)
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsdeckblatt (vor dem Bewerbungszeitraum im Downloadbereich am Ende dieser Webseite als PDF erhältlich)

Schritt 3 | Platzvergabe am IfKW und Selbstorganisation

Schritt 3 – Platzvergabe durch das IfKW | © Katharina V. Hajek

Nach dem Bewerbungsschluss prüfen die Auslandskoordinatorinnen des IfKW alle eingegangenen Bewerbungen. Vollständige Bewerbungen werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Neben dem Motivationsschreiben fließen auch die weiteren Unterlagen in die Bewertung ein (siehe Abschnitt Bewerbung).

Platzvergabe

Bis spätestens Ende Februar erhalten alle Bewerberinnen vom IfKW eine Rückmeldung, ob sie für einen Austauschplatz ausgewählt wurden.

Wenn Sie ein Platzangebot erhalten, müssen Sie dieses aktiv annehmen – danach beginnt die organisatorische Vorbereitung Ihres Aufenthalts. Mit der Bewerbung / Anmeldung an der Gastuniversität muss der Sprachnachweis vorliegen.

Tipps zum Kick-off Selbstorganisation

Bereiten Sie umgehend die nächsten Schritte vor – einige Vorgänge brauchen Zeit. Zu den Vorbereitungen für die Anmeldung an der Gastuniversität gehört zum Beispiel:

  • Recherchieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig, welcher Test und ggf. welches Sprachniveau an Ihrer Wunschuni verlangt wird (Vorlaufzeiten bedenken)
  • Nicht nur im Englischen gefordertes Sprachniveau oft min. B2 (teilweise aber auch B1 oder C1!)
  • DAAD-Sprachtest der LMU in vielen Fällen ausreichend, ABER: manche Gastunis verlangen einen bestimmten Sprachnachweis, z.B. TOEFL
  • Das von der Gastuniversität geforderte Niveau muss zum Zeitpunkt der Bewerbung am IfKW noch nicht zwingend erreicht sein (wird aber empfohlen)
  • Für Ihre Anmeldung an der Gastuniversität (ca. April / Oktober) muss dann aber spätestens der geforderte Nachweis vorliegen

Außerdem sollten Sie sich – insbesondere bei außereuropäischen Plänen – mit der Zusage um Visa, Urlaubssemester und andere organisatorischen Fragen kümmern.

Mehr dazu in Schritt 6.

Schritt 4 | Nominierung und Organisation vorab

Schritt 4 – Nominierung und Anmeldung an der Partneruniversität | © Katharina Hajek

Nach Prüfung der Bewerbungen empfihelt das IfKW die ausgewählten Studierenden an die jeweiligen Partneruniversität.

Wenn Sie ein Platzangebot erhalten, müssen Sie dieses aktiv annehmen. Mit der Bewerbung / Anmeldung an der Gastuniversität muss der Sprachnachweis vorliegen.

Wir melden uns bis spätestens Ende Februar bei Ihnen mit einer Entscheidung

Mit der Nominierung als Austauschstuiderende oder -studierender sind Sie automatisch Botschafterin oder Botschafter der LMU und des IfKW im Ausland und tragen zur Sichtbarkeit sowie zum Erfolg unserer Partnerschaften bei.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Rahmen der Infoabende „Mit dem IfKW ins Ausland“. Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an (hier lang).

FAQ zu Nominierung und Anmeldung

Das IfKW empfiehlt die ausgewählten Studierenden an den Partneruniversitäten, woraufhin eine zusätzliche Bewerbung (Anmeldung) direkt an der Gastuniversität erforderlich ist. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen die dort geforderten Nachweise (z. B. Sprachzertifikat) eingereicht werden.

Informationen zu erforderlichen Unterlagen und Fristen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Gasthochschulen, häufig im Bereich „Erasmus Incoming Students“.

Die Nominierung erfolgt – je nach Partneruniversität – etwa zwischen März und Mai (für Aufenthalte im Wintersemester oder Studienjahr) bzw. zwischen August und Oktober (für Aufenthalte im Sommersemester).

Nach Abschluss des Nominierungszeitraums erhalten Sie direkt von Ihrer Partneruniversität Informationen zum weiteren Vorgehen. Anschließend ist eine zusätzliche Bewerbung (Application) an der Partneruniversität erforderlich - Informationen dazu bekommen Sie auf der Seite der Partneruniversität, i.d.R. im Bereich Incoming Students.

Nach Abschluss des Nominierungszeitraums erhalten Sie direkt von Ihrer Partneruniversität Informationen zum weiteren Vorgehen. Mit diesen Informationen können Sie die zusätzliche Bewerbung (Application) an der Partneruniversität in Angriff nehmen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie den von der Gastuniversität geforderten Sprachnachweis vorlegen. Einige Universitäten – insbesondere außerhalb Europas – verlangen anerkannte Sprachzertifikate wie TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, DELF/DALF oder DELE. Eine Übersicht über die jeweils erforderlichen Unterlagen und Fristen finden Sie auf den Webseiten der Partneruniversitäten, häufig im Bereich „Incoming Students“. Die endgültige Entscheidung über Ihre Aufnahme trifft die Partneruniversität. In der Regel folgt sie den Nominierungsvorschlägen des IfKW, kann aber bei Nichterfüllung eigener Anforderungen Bewerbungen ablehnen.

Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Anmeldung an der Gastuniversität sowie auf organisatorische Fragen wie Visa, Unterkunft und Versicherungen vor. Reichen Sie Ihre Unterlagen an der Partneruniversität möglichst frühzeitig ein, um Verzögerungen zu vermeiden und bei Rückfragen genügend Zeit für Klärungen zu haben. Es lohnt sich außerdem, schon vorab Kontakt zu anderen IfKW-Outgoings Ihrer Partneruniversität aufzunehmen.

Für ERASMUS+-Studierende verschickt das International Office der LMU etwa im April erste Informationspakete per Mail und über Moodle. LMUexchange-Teilnehmende erhalten entsprechende Informationsmails sowie Einladungen zum interkulturellen Begleitseminar des International Office, das für sie verbindlich ist. Für Erasmus+-Studierende ist die Teilnahme optional.

Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Anmeldung an der Gastuniversität sowie auf organisatorische Fragen wie Visa, Unterkunft und Versicherungen vor. Es lohnt sich außerdem, schon vorab Kontakt zu anderen IfKW-Outgoings Ihrer Partneruniversität aufzunehmen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie sowohl auf unserer Webseite als auch im Rahmen der Infoabende „Mit dem IfKW ins Ausland“, die jedes Wintersemester als Veranstaltungsreihe und im Sommersemester als Kompaktveranstaltung stattfinden (aktuelle Termine hier). Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an (hier lang).

Schritt 5 | Kurswahl und Learning Agreement

Schritt 5 – Kurswahl und Learning Agreements | © Katharina V. Hajek

Eine der zentralen Aufgaben nach Ihrer Nominierung ist die Auseinandersetzung mit dem Kursangebot Ihrer Partneruniversität. In diesem Zusammenhang spielt das Learning Agreement eine wichtige Rolle: Es handelt sich dabei um den „Studienvertrag“ zwischen Ihnen, dem IfKW als Ihrem Fachbereich an der LMU und der Gastuniversität. Darin werden sowohl die geplanten Kurse an der Gastuniversität als auch deren mögliche Anerkennung an der LMU festgehalten.

Das Learning Agreement ist fester Bestandteil des ERASMUS+-Programms – in der Regel in digitaler Form als Online Learning Agreement (OLA). Das Einreichen des Learning Agreements ist Voraussetzung für die Auszahlung des ERASMUS+-Stipendiums. Auch einige LMUexchange-Partneruniversitäten verlangen ein Learning Agreement oder eine vergleichbare Form. Ausführliche Informationen bekommen Sie nach Platzzusage vom Internationalen Office (s.u.).

Hinweise zum Learning Agreement

Ausführliche Informationen zum Learning Agreement (inklusive Ausfüllanleitung) finden Sie im ERASMUS-Moodle-Kurs des International Office. Zugang erhalten Sie nach der Platzzusage etwa im April.

Allgemeiner Hinweis:
Das Learning Agreement gehört zu den zentralen Dokumenten Ihres Auslandsaufenthalts. Bitte geben Sie als Ansprechpartnerin die Auslandskoordinatorin am IfKW mit der Emailadresse international@ifkw.lmu.de an. Wer die Aufgabe aktuell inne hat, erfahren Sie hier.

Learning Agreement in drei Schritten

Informieren Sie sich auf den Webseiten Ihrer Gastuniversität über das Kursangebot (ggf. anhand vergangener Semester). Tragen Sie Ihre geplanten Kurse im (Online) Learning Agreements ein (Richtwert: ca. 30 ECTS pro Semester). Führen Sie die LMU-Module auf, für die Sie eine Anerkennung anstreben.

Dies ist ein guter Zeitpunkt, um ein erstes Gespräch zur Anerkennung von Studienleistungen zu führen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Studiengangskoordination am IfKW auf. Mehr Informationen zur Leistungsanrechnung bekommen Sie in Schritt 7.

Innerhalb der ersten vier Wochen an der Gastuniversität können Sie Ihr Learning Agreement bei Bedarf anpassen. Nutzen Sie dazu die Online-Ressourcen zum Learning Agreement und teilen Sie etwaige Änderungen der Auslandskoordination mit.

Vereinbaren Sie für das Anerkennungsgespräch einen Termin mit Ihrer zuständigen Studiengangskoordinatorin bzw. Ihrem -koordinator. Gemeinsam rechnen Sie die Noten der Gastuniversität in das deutsche Notensystem um und führen ggf. die Anerkennung durch.

Mehr Informationen zum Anerkennungsgespräch und wie Sie sich darauf vorbereiten sollten, finden Sie unter Schritt 7.

Schritt 6 | Abreise vorbereiten – und los geht’s!

Schritt 6 – Und Los geht’s! Die Abreise vorbereiten | © Katharina V. Hajek

Eine frühzeitige und sorgfältige Planung erleichtert Ihnen einen reibungslosen Start ins Abenteuer Ausland.

Prüfen Sie rechtzeitig, ob eine Beurlaubung (hier mehr Informationen dazu) sinnvoll ist, und lassen Sie sich gegebenenfalls in Ihrem Nebenfach beraten.

Die Planung Ihres Auslandsaufenthalts liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Dazu gehört nicht nur die Organisation vor Ort – etwa die Suche nach einer Unterkunft oder die Beantragung eines Visums – sondern auch die Einbindung des Auslandssemesters in Ihren Studienverlauf (schauen Sie sich dazu die Prüfungsordnung Ihres Studienganges an, den Link finden Sie auf der Seite des Studiengangs). Erinnerung: Innerhalb der ersten vier Wochen an der Gastuniversität können Sie Ihr Learning Agreement bei Bedarf anpassen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der auf der Webseite des International Office der LMU (hier). Es ist außerdem sinnvoll, dass Sie sich zuätzlich vom Neben- oder Hauptfaches beraten lassen.

Hier geht es zu den Infoabenden „Mit dem IfKW ins Ausland“ (und dem Download Material). Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an (hier lang).

Schritt 7 | Zurück am IfKW – Leistungsanerkennung

Schritt 7 – Das gibt es jetzt zuhause zu tun: Leistungen anerkennen lassen | © Katharina V. Hajek

Selbstverständlich möchten wir Ihnen möglichst viele Prüfungen aus dem Auslandssemester anerkennen. Für eine Anerkennung muss die im Ausland erbrachte Prüfung inhaltlich und vom Umfang her vergleichbar sein. Vergleichsgrundlage sind die Modulhandbücher der jeweiligen Studiengänge sowie die ECTS der einzelnen Prüfungen.

Am besten informieren Sie sich rechtzeitig über das Kursprogramm an der Austausch-Universität und schlagen ihrer Studiengangskoordinatorin oder -koordinatoren vor, welche Prüfung anerkannt werden soll.

In der Regel sind Prüfungen aus den Berufsfeld- und Forschungsfelder-Modulen anerkennbar. Lassen Sie sich im Zweifel vorab bei der Kursauswahl von Ihren Studiengangskoordinatorinnen oder -koordinatoren beraten (siehe Schritt 5: Kursauswahl) und nutzen Sie die Informationen auf dieser Webseite.

Hier geht es außerdem zu den Infoabenden „Mit dem IfKW ins Ausland“ (und dem Download Material). Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an (hier lang).

FAQ: Leistungsanerkennung

Stimmen Sie Ihre Kurswahl vorab mit den Koordinatorinnen oder Koordinatoren Ihres Studienganges ab. Die Anerkennung von Leistungen erfolgt erst nach Leistungserbringung.

Die goldene Regel zur Anerkennung: Die Anrechnung von Leistungen muss in dem Semester beantragt werden, das direkt auf das Semester folgt, in dem Sie die Leistung erbracht haben (also das Semester nach Ihrem Aufenthalt, wenn Sie nur ein Semester im Ausland verbringen, oder nach ihrem ersten von zwei Semestern).

Wir möchten, dass so viele Ihrer Leistungen wie möglich für Ihr Studium am IfKW anerkannt werden.

Für die fachliche Prüfung und Entscheidung über die Anerkennung sind die jeweiligen Studiengangskoordinator*innen zuständig. Vereinbaren Sie für das Anerkennungsgespräch einen Termin mit Ihrer zuständigen Studiengangskoordinatorin bzw. Ihrem -koordinator. Gemeinsam rechnen Sie die Noten der Gastuniversität in das deutsche Notensystem um und führen ggf. die Anerkennung durch.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Bitte stellen Sie für das Gespräch mit Ihrer Studiengangskoordinatorin bzw. Ihrem -koordinator folgende Unterlagen zu den belegten Kursen bereit:
 Kurstitel
 Kursbeschreibung
 Prüfungsmodalitäten (Art, Umfang, ECTS)
 Möglichst vollständiger Syllabus
 Transcript of Records der Gastuniversität (nach dem Auslandsaufenthalt)

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des IfKW stehen für individuelle Fragen zum Auslandssemester zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich erst auf der Webseite und besuchen Sie die Infoveranstaltung „Mit dem IfKW ins Ausland“. Auch die FAQ am Ende dieser Seite (hier lang) können zur Beantwortung Ihrer Frage hilfreich sein.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, falls Sie online nicht fündig werden:

FAQ – Frequently Asked Questions zum Auslandsstudium

Im Folgendne finden Sie häufig gestellte Fragen zu den einzelnen Schritten mit Links zu den richtigen Bereichen auf dieser Webseite und darauf folgend eine Übersicht von generellen häufigen Fragen mit Kurzantworten.

© iStock

FAQ – Kompakte Fragen, kompakte Antworten

Die folgenden Dokumente werden für die Bewerbung benötigt:

  • Motivationsschreiben für Ihre 1. Priorität (1x in Deutsch UND 1x in der Hauptunterrichtssprache Ihrer Gastuni; eine DIN A4 Seite; Inhalte: Persönliche, akademische, berufliche, sprachliche und kulturelle Gründe, Bezug zu Gastland, Stadt, Uni etc.)
  • Tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch, max. 2 Seiten)
  • Transcript of Records für KW (aktuellster Auszug aus LSF genügt)
  • Sprachnachweis für die Hauptunterrichtssprache an Ihrer Gastuniversität:
    • Englisch: mindestens B2 CEFR
    • alle anderen Sprachen: B1 CEFR
    • DAAD Sprachzertifikat, TOEFL, GMAT, Cambridge Certificate, Abiturzeugnis (CEFR muss ersichtlich sein) sowie Sprachkurse im Transcript als „Zusatzleistungen“ und Scheine des LMU Sprachenzentrums
  • Fachbezogene Praktikumsnachweise und Arbeitszeugnisse in Kopie
  • nur für Erasmus-Plätze: Deckblatt und Bewerbungsbogen zur Erasmus-Förderung

Die Bewerbung für das Auslandssemester erfolgt mithilfe des Online-Bewerbungsportals des IfKW und ist an die Auslandsbeauftragte des IfKW zu richten. Die Freischaltung erfolgt jedes Jahr ca. Mitte Dezember. Dort können Sie alle benötigten Dokumente als PDF hochladen. Postalische Einsendungen sind nicht mehr vorgesehen.

Sie können sich für insgesamt sechs Partneruniversitäten innerhalb und/oder außerhalb der EU bewerben. Egal ob für das Winter- und/oder Sommersemester; egal ob Haupt- oder Nebenfach. Die angegebenen Hochschulen müssen Partnerhochschulen des IfKW sein. Sie können Prioritäten vergeben, wobei wir uns immer bemühen, Ihnen entsprechend Ihrer Eignung einen Platz mit einer möglichst hohen Priorität zu vermitteln.

Zusätzlich können Sie sich für Austauschplätze außerhalb der EU (LMUexchange) über das International Office der LMU bewerben. Hierfür müssen Sie sich unabhängig von Ihrer Bewerbung am IfKW bewerben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass hier die Bewerbungsfristen und -unterlagen von denen des IfKW abweichen. Die Bewerbung erfolgt online.
Weitere Einzelheiten und Tipps finden Sie auch auf der Seite des International Office.

Wenn Sie Kommunikationswissenschaft im Nebenfach studieren, können Sie sich ohne Einschränkungen für einen Austausch über die Partnerschaften des IfKW bewerben.
Wenn Sie Kommunikationswissenschaft im Hauptfach studieren und sich für ein Auslandssemester über eine Partnerschaft Ihres Nebenfaches bewerben wollen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Vorgaben Ihres Nebenfaches und kontaktieren Sie ggf. den oder die zuständige|n Auslandsbeauftragte|n bzw. ERASMUS-Koordinator|in.
Wenn Sie vorhaben, sich für Partnerschaften in Ihrem Haupt- und Nebenfach zu bewerben, denken Sie bitte daran, dieselben Prioritäten anzugeben (mit entsprechendem Namen des ErasmusProgrammbeauftragten an der LMU) und die Bewerbungsunterlagen an beiden Instituten einzureichen und beachten Sie die unterschiedlichen Anforderungen an Ihre Bewerbungsunterlagen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht weitergeleitet.

Für Ihre Bewerbung am IfKW wird nur ein Sprachnachweis für die Gastuniversität Ihrer ersten Priorität verlangt. Für Ihre Bewerbung am IfKW reichen Sie bitte ein DAAD Sprachzertifikat ein, das Sie kostenlos über das Sprachenzentrum der LMU ablegen können. ablegen können.
Möglich sind dazu DAAD Sprachzertifikat, TOEFL-, IELTS-, Cambrige-Zertifikat und andere. Diese sind aber nicht verpflichtend, auch wenn Sie für die finale Anmeldung an Ihrer künftigen Gastuni ggf. einen solchen benötigen. Der Sprachnachweis sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter sein als 2 Jahre (außer Cambridge).
Neu sind ferner Sprachnachweise durch Sprachkurse im Transcript als „Zusatzleistungen“, durch Scheine des LMU Sprachenzentrums sowie durch das Abiturzeugnis, sofern das Niveau explizit ausgewiesen ist (Englisch BZ; andere Sprachen B1).
Nachdem Sie eine Zusage für Ihre Wunschuniversität erhalten haben, werden Sie von Ihrer zukünftigen Gastuni aufgefordert, sich online zu registrieren und Dokumente hochzuladen (in seltenen Fällen auch postalisch). Der Anmeldungszeitraum unterscheidet sich von Uni zu Uni und kann für das Wintersemester ca. zwischen März und Mai und für das Sommersemester zwischen September und November liegen.
Die meisten Partneruniversitäten fordern an dieser Stelle einen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse. Das geforderte Mindestniveau variiert von Universität zu Universität und muss individuell recherchiert werden. In vielen Fällen genügt auch hier das DAAD-Sprachzeugnis, manchmal sogar das Abiturzeugnis oder ein individueller Einstufungstest durch die Gastuniversität. Außerhalb der EU sind häufig TOEFL-, IELTS- oder Cambridge-Zertifikate obligatorisch (Die Tests kosten über 200 Euro und werden in externen Testzentren abgelegt, die oft auf Monate im Voraus ausgebucht sind. Bitte berücksichtigen Sie dies bei einer Bewerbung für die entsprechenden Programme). Wenn Ihre Wunschuniversität den TOEFL oder IELTS verlangt, genügt für Ihre Bewerbung am IfKW zunächst trotzdem jeder andere Sprachnachweis.

Sobald der Bewerbungstermin verstrichen ist, werden die Unterlagen aller Bewerber gesichtet. Falls sich für eine Universität mehr Bewerber interessieren als Plätze vorhanden sind, entscheidet Ihre persönliche Eignung (Motivation, Sprachniveau, aktuelle Durchschnittsnote in KW, Studienfortschritt sowie Nutzen durch den Auslandsaufenthalt für Studium und Beruf). Wenn Sie noch keine Noten in KW erzielt haben, entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile.

Spätestens Ende Februar erfahren Sie von uns per E-Mail, ob wir Ihnen einen Ihrer Wunschplätze ermöglichen können. Nachdem Sie ausgewählt wurden erhält die Partneruniversität zunächst von uns eine Nominierungs-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse. Anschließend bekommen Sie von Ihrer Partneruniversität schriftlich (meist per E-Mail) die Aufforderung, sich online (selten auch postalisch) dort anzumelden. Dies kann unter Umständen bis Mai dauern. Wenn Sie erst im Sommersemester ins Ausland gehen, erfolgt Ihre Nominierung und Anmeldung je nach Gastuniversität sogar erst im September bis Oktober.
Bitte beachten Sie: Die Unterlagen, die Sie im hiesigen Bewerbungsverfahren eingereicht haben, verbleiben beim Institut für Kommunikationswissenschaft bzw. International Office der LMU und werden nicht an die Partneruniversitäten verschickt. Das weitere Bewerbungsverfahren liegt somit dann in Ihrer Verantwortung. Die Partneruniversität kann Sie nicht mehr als Student/in ablehnen, sobald Sie von Ihrer Heimatuniversität nominiert wurden und Sie sich an alle Fristen halten. Einzige Ausnahme ist unsere Partnerhochschule DMJX mit Sitz in Århus und Kopenhagen, Dänemark, die für einige ihrer Studienprogramme noch ein extra Bewerbungsverfahren durchführt.
Vor Ihrer Abreise erhalten Sie zudem ein Erasmus-Infopaket mit weiteren Unterlagen des International Office der LMU (gilt nicht für Austauschprogramme außerhalb der EU). Diese Unterlagen sind vor Ihrer Abreise auszufüllen und einzureichen (u.a. Grant Agreement und Learning Agreement Part I, siehe nächste Fragen).
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU zugesichert bekommen haben, erhalten Sie vom International Office eine Einladung zu einem interkulturellen Begleitprogramm, das Sie für kulturelle Unterschiede sensibilisieren soll. Wenn Sie Ihren Platz über das IfKW erhalten haben, ist dieser Kurs verbindlich. Auch als Erasmus-Stipendiat/in haben Sie die Möglichkeit vorab an interkulturellen Trainings oder abschließend an Nachbereitungskursen des International Office teilzunehmen. Die Teilnahme an diesen Workshops wird durch das IfKW uneingeschränkt allen Outgoings empfohlen, egal wie groß Ihr internationaler Erfahrungsschatz ist. Bitte bedenken Sie immer, dass Auslandserfahrungen nicht automatisch interkulturelle Kompetenz erzielen.

Auch in diesem äußerst seltenen Fall erhalten Sie spätestens Ende Februar von uns eine Nachricht per E-Mail. Sollten wir keine gute Alternative für Sie finden, leiten wir Ihre Bewerbungsunterlagen gerne für die Teilnahme am Erasmus-Nachrückverfahren in Ihrem Namen an das International Office der LMU weiter. Im April werden dort frei gebliebene Erasmus-Plätze aus allen Fakultäten vergeben.

Das Grant Agreement betrifft nur Erasmus-StipendiatInnen und bildet den „Fördervertrag“ zwischen Ihnen und der LMU, in dem die Dauer und Höhe der finanziellen Förderung sowie die Rahmenbedingungen für Ihren Erasmus-Aufenthalt festgelegt werden. Es wird Ihnen automatisch vom International Office zugeschickt und muss dort im Original wieder eingereicht werden (per Post, persönlich oder über deren Briefkasten).

Die Abwicklung der ERASMUS-Stipendien sowie die Leistungsanrechnung bei ERASMUS-Aufenthalten sind streng reglementiert. Das wichtigste Instrument hierbei ist das sogenannte Learning Agreement (LA).
Es bildet den „Studienvertrag“ zwischen Ihnen, der LMU und der Gastuniversität, in dem die geplanten Kurse und deren Anerkennungsmöglichkeiten festgelegt werden. Das LA wird daher auch von allen drei Parteien unterschrieben. Bitte beachten Sie: Für die Unterschrift von Seiten des IfKW ist Ihr|e Studiengangskoordinator|in verantwortlich.
Das LA ist über das International Office der LMU erhältlich. Es wird Ihnen automatisch zugeschickt, kann bei Bedarf aber auch schon früher dort angefordert werden (etwa wenn Ihre Gastuniversität Sie schon frühzeitig darum bittet).
Manche Gastuniversitäten außerhalb Europas fordern für die Kurswahl vor Studienbeginn von Ihren Austauschstudierenden ebenfalls ein LA, das Sie bei Ihrem|r Ansprechpartner/in des International Office der LMU anfordern können. Sie können aber auch die Vorlage Ihrer Gastuniversität nutzen, sofern Ihnen eine angeboten wird.
Das LA besteht aus folgenden drei Teilen:

  • Part 1 - In den ersten Wochen des Auslandsaufenthalts: Festlegen des Kursprogramms und der Anrechnungsmöglichkeiten.

    In Table A werden die an der ausländischen Universität zu besuchenden Kurse eingetragen.
    In Table B sind diejenigen LMU-Module einzutragen, für die die Leistungen an der LMU angerechnet werden. Eine direkte Übereinstimmung mit Tabelle A ist dabei nicht erforderlich. Falls ein Kurs gar nicht angerechnet werden soll/kann, muss dies aber begründet werden. Gründe können sein, dass der Studierende bereits alle ECTS in einem Modul erworben hat oder dass die Kurse (z.B. Sprachkurse) nicht zum regulären Studienprogramm gehören. Es gibt hierfür entsprechende Felder in Table A, die angekreuzt werden können.

    Part 1 des LA ist von allen Beteiligten (Studierende, Gastuniversität und Heimatuniversität) zu unterschrieben.
  • Part 2 - Während des Aufenthaltes: Eventuelle Änderungen des Studienprogramms.

    Dieser Teil muss nur ausgefüllt, eingereicht und von allen Beteiligten unterzeichnet werden, wenn sich Änderungen gegenüber Part 1 ergeben. Ansonsten kann Part 2 entfallen. Part 2 kommt also nur dann zum Einsatz, wenn das Programm aus Part 1 nicht realisierbar ist (wenn z.B. bestimmte Kurse doch nicht angeboten werden).
  • Part 3 - Nach der Rückkehr: Bestätigung über die erbrachten Leistungen der Gastuniversität (transcript) und Nachweis der Anrechnung.

Weitere Informationen zum Learning Agreement für finden Sie weiter unten bzgl. der Anerkennung von Kursen.

Pro Semester müssen Sie an Ihrer Gastuniversität mindestens 20 ECTS erbringen, egal ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU unterwegs sind und egal, ob Sie für Ihr Studium noch ECTS-Punkte benötigen oder nicht. Am Ende Ihres Auslandsaufenthalts verfassen Sie einen Erfahrungsbericht, den Sie an das International Office sowie an das IfKW weiterleiten. Weitere Anforderungen erfahren Sie zeitnah nach der Zusage durch das International Office der LMU.
Bitte beachten Sie, dass an die finanzielle Unterstützung durch ERASMUS und|oder durch etwaige andere Stipendien zusätzliche Forderungen geknüpft sein können.

An Gastuniversitäten innerhalb der EU zahlen Sie im Rahmen des Erasmus-Programms keine Studiengebühren und bekommen ein monatliches Stipendium in Höhe von derzeit 330 bis 450 Euro (abhängig vom Zielland). Auslandssemester in der Schweiz werden durch das Swiss-European Mobility Programme finanziell gefördert. Hier erhalten Gaststudierende eine monatliche Förderung durch die jeweilige Gastuniversität (derzeit rund 420 CHF/Monat).
Für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums müssen Sie beim International Office neben dem originalen Grant Agreement und Ihrer Immatrikulationsbescheinigung das Learning Agreement in der LMU-Version einreichen (Scan genügt), da nur auf diesem Dokument alle erforderlichen Informationen (v.a. für die spätere Anerkennung) vorhanden sind. Learning Agreements der Gastuniversität sowie alle vorherigen, provisorischen Learning Agreements können nicht akzeptiert werden.
An Gastuniversitäten außerhalb Europas (Ausnahme Auslandssemester an der UCT in Kapstadt; siehe Partneruniversitäten) zahlen Sie ebenfalls keine Studiengebühren. Weitere finanzielle Unterstützung gibt es hier nicht, weshalb wir Ihnen dringend empfehlen, sich schon zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung auch um ein Stipendium zu bemühen, etwa über PROSA LMU, DAAD, Fulbright (nur für USA) oder andere Fördermöglichkeiten. Auf der Webseite der LMU finden Sie zudem allgemeine Hinweise zur Stipendienbewerbung.
Außerdem lohnt es sich zu überprüfen, ob Sie berechtigt sind, Auslands-BAföG zu erhalten. Empfänger von regulärem BAföG erhalten auf jeden Fall auch Auslands-BAföG; auch wenn Sie regulär kein BAföG erhalten, können Sie für Auslands-BAföG in Frage kommen.
Bei allen Austauschprogrammen werden Sie persönlich durch die Auslandsbeauftragten des IfKW beraten und haben auch an der Gastuniversität einen persönlichen Ansprechpartner, sodass in der Regel eine individuelle Betreuung gewährleistet ist. Weiter profitieren Sie von den Erfahrungen Ihrer Vorgänger/innen: Das International Office pflegt eine Sammlung von Erfahrungsberichten sowohl online in der Datenbank MoveOn als auch in der Infothek im Hauptgebäude der LMU. Und auch die Auslandsbeauftragten geben auf Wunsch die Berichte ehemaliger IfKW-Outgoings weiter.

Während einer Beurlaubung laufen die Fachsemester Ihres Studienganges nicht weiter. Das ist vor allem für Empfänger/innen von BAföG relevant. Erhalten Sie keine Leistungen, die abhängig von Ihrer Fachsemesterzahl sind, ist eine Beurlaubung optional. Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung keine Leistungen an der LMU erbracht werden können. Praktika oder Kurse aus dem Ausland können nach Ihrer Rückkehr natürlich trotzdem anerkannt werden (siehe nächster Punkt). Wenn Sie also planen, im selben Semester an der LMU Prüfungsleistungen einzubringen, sollten Sie sich nicht beurlauben lassen.
Bitte beachten Sie, dass es mit und ohne Beurlaubung zwingend erforderlich ist, sich solange fristgerecht rückzumelden und die Beiträge zu zahlen, bis Sie final exmatrikuliert werden wollen!

Selbstverständlich möchten wir Ihnen möglichst viele Veranstaltungen anerkennen. Allerdings muss ein gewisses Maß an Übereinstimmung zwischen der gewählten Veranstaltung und der anzuerkennenden Veranstaltung bestehen. Darum ist es wichtig, dass Sie sich vorab gut über Ihre Kurse informieren und sich ggf. mit dem/der für Sie zuständigen ERASMUS-Betreuer/in der Gastuni beraten und dann auch mit Ihrer/m Studiengangs-Koordinator/in am IfKW Rücksprache halten. In der Regel sind viele Veranstaltungen aus den Bereichen PR, Marketing und Journalismus problemlos anerkennbar und werden auch nahezu an allen Partneruniversitäten angeboten.
Für die Anerkennung besprechen Sie vor Ihrer Abreise mögliche Kurse mit Ihrem/Ihrer Studiengangskoordinator/in. Sofern Sie Erasmus-Stipendiat/in sind, tragen Sie das Ergebnis auch gleich in den ersten Teil Ihres Learning Agreements ein und lassen dies von Ihrem/Ihrer Studiengangskoordinator/in unterzeichnen.
Sollten sich während Ihres Auslandssemesters Änderungen in der Kurswahl ergeben, werden diese in den zweiten Teil des Learning Agreements eingetragen und unbedingt mit Ihrem/Ihrer Studiengangskoordinator/in abgesprochen, sofern auch Kurse betroffen sind, die Sie sich anerkennen lassen wollen. Den zweiten Teil des Learning Agreements können Sie wie auch den ersten Teil per E-Mail zur Unterschrift an Ihre/n Studiengangskoordinator/in schicken.
Zurück in München melden Sie sich bitte mit dem originalen Transcript of Records Ihrer Gastuniversität, einer Übersetzung Ihrer Kursbeschreibungen und dem Nachweis, dass Sie Ihre Auslandsaufenthalte in LSF erfasst haben, in der Sprechstunde Ihres/r zuständigen Studiengangskoordinators/-koordinatorin.
Studienbezogene Auslandsaufenthalte (wie z.B. ein Auslandsstudium oder -praktikum) müssen neuerdings von allen Studierenden selbstständig in LSF erfasst werden. Hierzu gibt es die neue Funktion "Auslandsaufenthalte". Eine Anleitung finden Sie hier oder auf der Webseite des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS). Erst wenn Ihr Auslandssemester in LSF vermerkt wurde, können im Ausland erbrachte Leistungen an der LMU angerechnet werden.
Bitte beachten Sie: Für sämtliche Unterschriften des Learning Agreements von Seiten des IfKW ist Ihr/e Studiengangskoordinator/in verantwortlich, nicht die Auslandsbeauftragten.

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt in der Regel in zwei Summen. Für die erste Auszahlung des Stipendiums müssen Sie beim International Office neben dem originalen Grant Agreement und Ihrer Immatrikulationsbescheinigung das vollständig ausgefüllte und von allen Seiten unterzeichnete Learning Agreement (Teil 1) in der LMU-Version einreichen (Scan genügt). Dies erfolgt spätestens zu Beginn Ihres Auslandssemesters.
Nach Abschluss des Semesters und ihrer Rückkehr nach München müssen Sie dann außerdem ein Transcript of Records vorlegen, in dem die Gastuniversität Ihnen bestätigt, dass Sie die Kurse, die im Learning Agreement vereinbart waren, auch tatsächlich mit Erfolg absolviert haben. Das Transcript bildet auch den Nachweis für das Referat für Internationale Angelegenheiten, dass Sie die für den Erhalt des Fördergeldes nötigen 20 bis 30 ECTS-Punkte gemacht haben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte hierzu der Website des International Office.

Natürlich. Auslandspraktika bieten eine hervorragende Möglichkeit, im internationalen Kontext noch tiefer in die Arbeitswelt einzutauchen. Auch hierzu können Ihnen die Auslandsbeauftragten Informationen geben, doch kann das IfKW keine Auslandspraktika vermitteln. Im Rahmen von Erasmus können Sie ein finanziell gefördertes Praktikum innerhalb der EU absolvieren. Hilfestellungen bei der Suche sowie Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei Student und Arbeitsmarkt der LMU.
Hinsichtlich der Anerkennung als Pflichtpraktika müssen Sie sich als Bachelorstudierende/r mit Ihrer Studiengangskoordinatorin in Verbindung setzen.

Zu Beginn eines jeden Wintersemesters bietet das IfKW interessierten Studierenden eine Veranstaltungsreihe mit einem wöchentlichen Infoabend, mit genug Platz für Ihre offenen Fragen. Zahlreiche Referenten und Referentinnen berichten hier von ihren Auslandserfahrungen (die Termine finden Sie unter "Aktuelles" auf der Webseite des IfKW oder in LSF unter „Mit dem IfKW ins Ausland“).
Darüber hinaus bieten die Auslandsbeauftragten regelmäßige Sprechstunden an (nach Vereinbarung per Mail). Über einen Auslands-Mailverteiler werden Sie ferner über Neuigkeiten im IfKW, Stipendien und Angebote unserer Partneruniversitäten informiert. Sie können sich jederzeit dafür registrieren (und auch wieder abmelden).
Weitere vielfältige Informationen hält das International Office für Sie bereit: Über die Websites, in der Infothek im Hauptgebäude sowie in den Sprechstunden zur Auslandsstudienberatung.