Mit dem IfKW ins Ausland

Auf dieser Seite haben wir den gesamten Ablauf eines Studiums im Ausland für unsere Studierenden zusammengestellt – von den Möglichkeiten bis hin zur Leistungsanerkennung und den häufigsten Fragen. Wir freuen uns, Sie zu unterstützen!

Bewerbungstool für künftige Outgoings

Für den fachgebundenen Austausch über das IfKW (für ein Auslandssemester im Wintersemester 2026/27 und das Sommersemester 2027) können Sie sich bis zum 15. Januar 2026 bewerben.

Für eine optimale Vorbereitung Ihrer Bewerbung am IfKW lesen Sie aufmerksam folgende Informationen:

In 7 Schritten mit dem IfKW ins Ausland und zurück

Von der ersten Idee bis zur Rückkehr nach München – wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch Ihr Auslandssemester.

Über den fachgebundenen Austausch können Sie ein bis zwei Auslandssemester an unseren Partneruniversitäten verbringen. Sie können sich über das IfKW sowohl für den innereuropäischen (ERASMUS+, SEMP) als auch den außereuropäischen Austausch (LMUexchange) bewerben. Wie Sie mit dem IfKW ins Ausland gehen, wird hier ausführlich erklärt.

Schritt 1 | Wege ins Ausland

Schritt 1 – Wege ins Ausland | © Katharina V. Hajek

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, über das IfKW ein oder zwei Semester im Ausland zu verbringen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie sowohl auf unserer Webseite als auch im Rahmen der Infoabende „Mit dem IfKW ins Ausland“, die jedes Wintersemester als Veranstaltungsreihe und im Sommersemester als Kompaktveranstaltung stattfinden (aktuelle Termine hier). Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an).

Lernen Sie unsere Partneruniversitäten kennen – sowohl im Rahmen des ERASMUS+- und SEMP-Programms als auch über LMUexchange.

Vier verschiedene Wege ins Ausland

Das IfKW bietet pro akademischem Jahr über 80 Semesterplätze an über 30 Partneruniversitäten an, mit welchen ein fachspezifischer Austausch besteht. Sie können sich über das IfKW sowohl für den inner- als auch den außereuropäischen Austausch bewerben (ERASMUS+, SEMP und LMUexchange).

  • ERASMUS+: Förderprogramm der EU für Auslandsaufenthalte innerhalb der EU (Förderung in jedem Studienzyklus, d.h. BA, MA, PhD, möglich); Vorteile: Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule, finanzieller Zuschuss (abhängig von Zielland und Budget), Möglichkeit der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen; weitere Infos zum Programm beim Internationel Office der LMU (hier lang)
  • SEMP: Swiss-Euopean Mobility Programme; weitere Infos zum Programm beim Internationel Office der LMU (hier lang)
  • LMUexchange: Austauschprogramme außerhalb der EU und EWR-Staaten; Vorteile: LMU-Austauschstipendien (Befreiung von den Studiengebühren an der Partnerhochschule), Möglichkeit der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Erste Ansprechpartnerin ist die Auslandskoordinatorin des IfKW, außerdem finden Sie auf der Webseite zahlreiche Informationen (zu Partneruniversitäten, Bewerbungsverfahren etc).

Wenn Sie im nächsten Wintersemester oder dem darauffolgenden Sommersemester über Austauschplätze des IfKW ins Ausland gehen wollen, bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar über das Online-Bewerbungstool (Freischaltung immer Mitte Dezember).

Für die Bewerbung über das International Office gibt es zwei Möglichkeiten:

LMUexchange: Die LMU hat zahlreiche internationale Kontakte und bietet fakultätsübergreifende Austauschplätze an den Partneruniversitäten der LMU an. Wenn Sie sich für solch einen Platz bewerben möchten, ist das LMUexchange-Büro des International Office der LMU Ihr erster Ansprechpartner. Es ist allerdings nicht möglich, sich dort für die Partneruniversitäten zu bewerben, die gleichzeitig auch einen Austausch über das IfKW anbieten (z.B. NTU Singapore, UBC Vancouver, University of Melbourne).

Die Bewerbung erfolgt über das International Office der LMU. Achtung: Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich von der Frist am IfKW (hier entlang).

ERASMUS+ Nachrückverfahren für freie Plätze aller Fachbereiche: Es gibt keine LMU-eigenen Austauschplätze innerhalb der EU. Alle Plätze gehören zu einzelnen Fachbereichen/Instituten der LMU (alle Plätze ersichtlich in Online Datenbank "LMU MoveOn").

Sollten Sie sich über das IfKW erfolglos beworben haben, werden Ihre Unterlagen nach Rücksprache zum Nachrückverfahren des International Office der LMU weitergereicht.
Sollten Sie ausschließlich am Nachrückverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie eine vollständige Bewerbung beim International Office der LMU einreichen (inkl. Betreuungszusage vom IfKW). Weitere Infos finden Sie online auf den Seiten des International Office.

Wenn Sie eine andere Zieluniversität vor Augen haben, können Sie sich Ihren Auslandsaufenthalt natürlich unabhängig von Kooperationen selbst organisieren.

Ob Ihre Wunschuniversität Gaststudierende ohne Partnerschaft mit der LMU akzeptiert (sog. Free Mover), welche Unterlagen zur Bewerbung nötig sind, evtl. anfallende Kosten wie Studiengebühren, etc. müssen Sie in diesem Fall selbst in Erfahrung bringen. Erste Anhaltspunkte bieten z.B. Internetrecherchen, ein Besuch der Infothek des International Office der LMU oder auch die Kulturinstitute der jeweiligen Länder. Die Bewerbung erfolgt dann direkt an Ihrer jeweiligen Wunschuniversität.

Sammeln Sie relevante praktische Erfahrung, verbessern Ihre Sprachkenntnisse und bauen zahlreiche Kompetenzen während Ihres Auslandspraktikums aus! Dieses kann in ganz unterschiedlichen Institutionen und in nahezu allen Ländern der Welt durchgeführt werden.

Nutzen Sie diese tolle Möglichkeit und greifen dabei auf die Unterstützung des LMU Career Service zurück. Dieser begleitet Sie mit individuellen Beratungsangeboten, hunderten Erfahrungsberichten, umfassenden Informationsmaterialien und auch mit attraktiven Stipendien für weltweite Aufenthalte. Ob Erasmus+ für den europäischen Raum oder PROMOS für weiter entferntere Destinationen: sichern Sie sich eine finanzielle Unterstützung für Ihr internationales Praktikum.

Ansprechpartner ist der Career Service der LMU. Auf dessen Webseiten finden Sie umfassende Informationen rund um das Auslandspraktikum sowie eine Datenbank mit zahlreichen Erfahrungsberichten.

Schritt 2 | Bewerbungsverfahren

Schritt 2 – Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt | © Katharina V. Hajek

Das Bewerbungsverfahren am IfKW gilt ausschließlich für die Partneruniversitäten des IfKW. Es gibt ein gemeinsames Verfahren für den inner- und außereuropäischen Austausch (IfKW-Partneruniversitäten über ERASMUS+, SEMP und LMUexchange).

Das Bewerbungstool für den fachgebundenen Austausch über das IfKW finden Sie HIER. Die Bewerbung für das Winter- und Sommersemester eines akademischen Jahres ist bis zum 15. Januar möglich.

Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren

Die Präsentationen der vergangenen Veranstaltungsreihe zum Thema "Mit dem IfKW ins Ausland" finden Sie nach den Veranstaltungen an dieser Stelle. Erfahrungsberichte ehemaliger Austauschstudierender können Sie in der LMU Datenbank „MoveOn“ einsehen. Die Berichte sind nach Land, Universität und Fach sortiert. Sie finden die Berichte in einem Unterordner des jeweiligen Fachbereichs. Sollten Sie darüber hinaus noch Informations- und/oder Beratungsbedarf haben, melden Sie sich zeitnah bei der Auslandskoordination (hier lang). Außerhalb der Winterferien werden bis zur Bewerbungsfrist regelmäßige Sprechstunden angeboten.

Ausführliche Informationen erhalten Sie sowohl auf unserer Webseite als auch im Rahmen der Infoabende „Mit dem IfKW ins Ausland“, die jedes Wintersemester als Veranstaltungsreihe und im Sommersemester als Kompaktveranstaltung stattfinden (aktuelle Termine hier). Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an.

FAQ: Bewerben für den Auslandsaufenthalt

Wenn Sie im nächsten Wintersemester oder dem darauffolgenden Sommersemester über Austauschplätze des IfKW ins Ausland gehen wollen, bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar über das Online-Bewerbungstool (Freischaltung immer Mitte Dezember).

Stichtag: 15. Januar 2026
für ALLE PARTNER des IfKW für einen Aufenthalt im WS 2026/27 UND SoSe 2027
(Es gibt keinen separaten Bewerbungstermin für das Sommersemester!)

Die Bewerbung für fachgebundene Plätze am IfKW erfolgt online über unser Online-Bewerbungsportal. Der Link zur Anmeldung zum Bewerbungsprozess wird Mitte Dezember auf dieser Webseite des IfKW veröffentlicht. Nach der Anmeldung zum Verfahren erhalten Sie einen personalisierten Link, d.h. die Bewerbung kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgerufen und beendet werden.

Die gesamte Bewerbung erfolgt ausschließlich digital. In dem Portal geben Sie alle wichtigen Daten zu Ihrer Person, Ihrem aktuellen Studium und Ihrem gewünschten Austausch an. Außerdem können Sie dort alle erforderlichen Unterlagen hochladen.

Ihr Motivationsschreiben richten Sie bitte an die Auslandskoordinatorin des IfKW und laden es im Online-Bewerbungstool hoch.

Sie können Ihre Bewerbung zwischenspeichern und später weiter bearbeiten und absenden.

Alle Bewerberinnen und Bewerber können sich für insgesamt sechs Partnerinstitutionen bewerben.

Jene, die sich über das IfKW für mindestens eine Partneruni innerhalb der EU (also für einen Erasmus-Platz) bewerben, werden gebeten, sich parallel zur Bewerbung am IfKW über das MoveOn-Portal des International Office der LMU für die finanzielle Erasmus-Förderung anzumelden und sowohl das dabei generierte Bewerbungsdeckblatt als auch den Bewerbungsbogen bei der Bewerbung am IfKW mit hochzuladen. Die Priorisierung der Partneruniversitäten hat hierbei keine Relevanz.

Für Auslandssemester innerhalb der EU erhalten Sie bei einer Platzzusage dann automatisch auch das Erasmus-Stipendium. In der Schweiz sind Stipendien ebenfalls garantiert (Swiss-European Mobility Programme). Zudem können (und sollten!) Sie sich für Auslandsaufenthalte jeglicher Art nach weiteren Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten umsehen und sich rechtzeitig bewerben.

Für Ihre Bewerbung am IfKW haben Sie insgesamt 6 Wünsche offen. Die angegebenen Hochschulen müssen Partnerhochschulen Ihres Haupt- oder Nebenfaches sein.

Dabei spielt es keine Rolle...

  • ob Sie sich über das IfKW im Haupt- oder Nebenfach bewerben.
  • ob Sie im Bachelor oder Master studieren.
  • ob Sie sich für das Wintersemester und/oder das Sommersemester bewerben.

ABER beachten Sie...

  • dass Sie sich für maximal vier Partneruniversitäten innerhalb Europas (ERASMUS+/SEMP) bewerben können.
  • dass Sie sich für maximal vier Partneruniversitäten außerhalb Europas (LMUexchange) bewerben können.

Im Online-Bewerbungsportal des IfKW laden Sie bitte folgende Unterlagen im PDF-Format hoch:

  • Motivationsschreiben für Ihre 1. Priorität (1x in Deutsch UND 1x in der (Haupt-)Unterrichtssprache Ihrer Gastuniversität, in welcher SIE planen zu studieren; Inhalte: persönliche, akademische, berufliche, sprachliche und kulturelle Gründe, Bezug zu Gastland, Stadt, Uni etc.)
  • Tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch, max. 2 Seiten)
  • Transcript of Records für KW (aktuellster Auszug aus LSF genügt; wer noch keine Noten vorweisen kann, reicht das ToR trotzdem ein und hat keine Nachteile)
  • Sprachnachweis: einige Universitäten – vor allem außerhalb Europas – verlangen anerkannte Sprachzertifikate (z. B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, DELF/DALF, DELE). Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen und Fristen finden Sie auf den Webseiten der Partneruniversitäten. Häufig gibt es dort einen eigenen Bereich für „Incoming Students“. Der Sprachnachweis muss spätestens bei der Anmeldung an der Gastuni vorliegen (siehe Schritt 4). Für die Bewerbung am IfKW reicht der Nachweis für Englisch (B2) und alle anderen Sprachen (B1).
  • Fachbezogene Praktikumsnachweise und Arbeitszeugnisse (falls vorhanden)
  • Erasmus+-Deckblatt und ERASMUS+-Online-Bewerbungsbogen, sofern Sie sich für min. einen Erasmus-Platz bewerben

Schritt 3 | Platzvergabe am IfKW und Selbstorganisation

Schritt 3 – Platzvergabe durch das IfKW | © Katharina V. Hajek

Nach dem Bewerbungsschluss prüft die Auslandskoordinatorin des IfKW alle eingegangenen Bewerbungen. Vollständige Bewerbungen werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Neben dem Motivationsschreiben fließen auch die weiteren Unterlagen in die Bewertung ein (siehe Abschnitt Bewerbung).

Platzvergabe

Bis spätestens Ende Februar erhalten alle Bewerberinnen vom IfKW eine Rückmeldung, ob sie für einen Austauschplatz ausgewählt wurden.

Wenn Sie ein Platzangebot erhalten, müssen Sie dieses aktiv annehmen – danach beginnt die organisatorische Vorbereitung Ihres Aufenthalts. Mit der Bewerbung / Anmeldung an der Gastuniversität muss der Sprachnachweis vorliegen.

Tipps zum Kick-off Selbstorganisation

Bereiten Sie umgehend die nächsten Schritte vor – einige Vorgänge brauchen Zeit. Zu den Vorbereitungen für die Anmeldung an der Gastuniversität gehört zum Beispiel:

  • Recherchieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig, welcher Test und ggf. welches Sprachniveau an Ihrer Wunschuni verlangt wird (Vorlaufzeiten bedenken)
  • Nicht nur im Englischen gefordertes Sprachniveau oft min. B2 (teilweise aber auch B1 oder C1!)
  • DAAD-Sprachtest der LMU in vielen Fällen ausreichend, ABER: manche Gastunis verlangen einen bestimmten Sprachnachweis, z.B. TOEFL
  • Das von der Gastuniversität geforderte Niveau muss zum Zeitpunkt der Bewerbung am IfKW noch nicht zwingend erreicht sein (wird aber empfohlen)
  • Für Ihre Anmeldung an der Gastuniversität (ca. April / Oktober) muss dann aber spätestens der geforderte Nachweis vorliegen

Außerdem sollten Sie sich – insbesondere bei außereuropäischen Plänen – mit der Zusage um Visa, Urlaubssemester und andere organisatorischen Fragen kümmern.

Mehr dazu in Schritt 6.

Schritt 4 | Nominierung und Organisation vorab

Schritt 4 – Nominierung und Anmeldung an der Partneruniversität | © Katharina Hajek

Nach Prüfung der Bewerbungen empfiehlt das IfKW die ausgewählten Studierenden an die jeweiligen Partneruniversität. Dieser Prozess wird als Nominierung bezeichnet.

Die Nominierung erfolgt an den meisten Partneruniversitäten an zwei Zeitpunkten, in etwa ein halbes Jahr vor dem geplanten Aufenthalt.

  • Wintersemester oder Studienjahr: etwa zwischen März und Mai
  • Sommersemester: etwa zwischen August und Oktober

Mit der Nominierung als Austauschstudierende oder -studierender sind Sie automatisch Botschafterin oder Botschafter der LMU und des IfKW im Ausland und tragen zur Sichtbarkeit sowie zum Erfolg unserer Partnerschaften bei.

Nach der Nominierung werden Sie von der Partneruniversität via Mail benachrichtigt. Dann erfolgt die eigenverantwortliche Bewerbung an der Partneruniversität - das machen Sie selbst. Wichtig: Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie den von der Partneruniversität geforderten Sprachnachweis vorlegen! Außerdem trifft die endgültige Entscheidung über Ihre Aufnahme stets die Partneruniversität!

FAQ zu Nominierung und Anmeldung

Das IfKW empfiehlt die ausgewählten Studierenden an den Partneruniversitäten, woraufhin eine zusätzliche Bewerbung (Anmeldung) direkt an der Gastuniversität erforderlich ist. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen die dort geforderten Nachweise (z. B. Sprachzertifikat) eingereicht werden.

Informationen zu erforderlichen Unterlagen und Fristen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Gasthochschulen, häufig im Bereich „Incoming Students“.

Die Nominierung erfolgt – je nach Partneruniversität – etwa zwischen März und Mai (für Aufenthalte im Wintersemester oder Studienjahr) bzw. zwischen August und Oktober (für Aufenthalte im Sommersemester).

Nach Abschluss des Nominierungszeitraums erhalten Sie direkt von Ihrer Partneruniversität Informationen zum weiteren Vorgehen. Anschließend ist eine zusätzliche Bewerbung (Application) an der Partneruniversität erforderlich - Informationen dazu bekommen Sie auf der Seite der Partneruniversität, i.d.R. im Bereich Incoming Students.

Nach Abschluss des Nominierungszeitraums erhalten Sie direkt von Ihrer Partneruniversität Informationen zum weiteren Vorgehen. Mit diesen Informationen können Sie die zusätzliche Bewerbung (Application) an der Partneruniversität in Angriff nehmen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie den von der Gastuniversität geforderten Sprachnachweis vorlegen. Einige Universitäten – insbesondere außerhalb Europas – verlangen anerkannte Sprachzertifikate wie TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, DELF/DALF oder DELE. Eine Übersicht über die jeweils erforderlichen Unterlagen und Fristen finden Sie auf den Webseiten der Partneruniversitäten, häufig im Bereich „Incoming Students“. Die endgültige Entscheidung über Ihre Aufnahme trifft die Partneruniversität. In der Regel folgt sie den Nominierungsvorschlägen des IfKW, kann aber bei Nichterfüllung eigener Anforderungen Bewerbungen ablehnen.

Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Anmeldung an der Gastuniversität sowie auf organisatorische Fragen wie Visa, Unterkunft und Versicherungen vor. Reichen Sie Ihre Unterlagen an der Partneruniversität möglichst frühzeitig ein, um Verzögerungen zu vermeiden und bei Rückfragen genügend Zeit für Klärungen zu haben. Es lohnt sich außerdem, schon vorab Kontakt zu anderen IfKW-Outgoings Ihrer Partneruniversität aufzunehmen.

Für ERASMUS+-Studierende verschickt das International Office der LMU etwa im April erste Informationspakete per Mail und über Moodle. LMUexchange-Teilnehmende erhalten entsprechende Informationsmails sowie Einladungen zum interkulturellen Begleitseminar des International Office, das für sie verbindlich ist. Für Erasmus+-Studierende ist die Teilnahme optional.

Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Anmeldung an der Gastuniversität sowie auf organisatorische Fragen wie Visa, Unterkunft und Versicherungen vor. Es lohnt sich außerdem, schon vorab Kontakt zu anderen IfKW-Outgoings Ihrer Partneruniversität aufzunehmen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie sowohl auf unserer Webseite als auch im Rahmen der Infoabende „Mit dem IfKW ins Ausland“, die jedes Wintersemester als Veranstaltungsreihe und im Sommersemester als Kompaktveranstaltung stattfinden (aktuelle Termine hier). Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an.

Schritt 5 | Kurswahl und Learning Agreement

Schritt 5 – Kurswahl und Learning Agreements | © Katharina V. Hajek

Eine der zentralen Aufgaben nach Ihrer Nominierung und Anmeldung ist die Auseinandersetzung mit dem Kursangebot Ihrer Partneruniversität. In diesem Zusammenhang spielt das Learning Agreement eine wichtige Rolle: Es handelt sich dabei um den „Studienvertrag“ zwischen Ihnen, dem IfKW als Ihrem Fachbereich an der LMU und der Gastuniversität. Darin werden sowohl die geplanten Kurse an der Gastuniversität als auch deren mögliche Anerkennung an der LMU festgehalten.

Das Learning Agreement ist fester Bestandteil des ERASMUS+-Programms – in der Regel in digitaler Form als Online Learning Agreement (OLA). Das Einreichen des Learning Agreements ist Voraussetzung für die Auszahlung des ERASMUS+-Stipendiums. Auch einige LMUexchange-Partneruniversitäten verlangen ein Learning Agreement oder eine vergleichbare Form. Ausführliche Informationen bekommen Sie nach Platzzusage vom Internationalen Office.

Hinweise zum Learning Agreement

Ausführliche Informationen zum Learning Agreement (inklusive Ausfüllanleitung) finden Sie im ERASMUS-Moodle-Kurs des International Office. Zugang erhalten Sie nach der Platzzusage etwa im April.

Allgemeiner Hinweis:
Das Learning Agreement gehört zu den zentralen Dokumenten Ihres Auslandsaufenthalts. Bitte geben Sie als Ansprechpartnerin die Auslandskoordinatorin am IfKW mit der Emailadresse international@ifkw.lmu.de an. Wer die Aufgabe aktuell inne hat, erfahren Sie hier.

Learning Agreement in drei Schritten

Informieren Sie sich auf den Webseiten Ihrer Gastuniversität über das Kursangebot (ggf. anhand vergangener Semester). Tragen Sie Ihre geplanten Kurse im (Online) Learning Agreements ein (Richtwert: 30 ECTS pro Semester). Führen Sie die LMU-Module auf, für die Sie eine Anerkennung anstreben.

Dies ist ein guter Zeitpunkt, um ein erstes Gespräch zur Anerkennung von Studienleistungen zu führen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Studiengangskoordination am IfKW auf. Mehr Informationen zur Leistungsanrechnung bekommen Sie in Schritt 7.

Innerhalb der ersten vier Wochen an der Gastuniversität können Sie Ihr Learning Agreement bei Bedarf anpassen. Nutzen Sie dazu die Online-Ressourcen zum Learning Agreement und teilen Sie etwaige Änderungen der Auslandskoordination mit.

Vereinbaren Sie für das Anerkennungsgespräch einen Termin mit Ihrer zuständigen Studiengangskoordinatorin bzw. Ihrem -koordinator. Gemeinsam rechnen Sie die Noten der Gastuniversität in das deutsche Notensystem um und führen ggf. die Anerkennung durch.

Mehr Informationen zum Anerkennungsgespräch und wie Sie sich darauf vorbereiten sollten, finden Sie unter Schritt 7.

Schritt 6 | Abreise vorbereiten – und los geht’s!

Schritt 6 – Und Los geht’s! Die Abreise vorbereiten | © Katharina V. Hajek

Eine frühzeitige und sorgfältige Planung erleichtert Ihnen einen reibungslosen Start ins Abenteuer Ausland.

Prüfen Sie rechtzeitig, ob eine Beurlaubung (hier mehr Informationen dazu) sinnvoll ist, und lassen Sie sich gegebenenfalls in Ihrem Nebenfach beraten.

Die Planung Ihres Auslandsaufenthalts liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Dazu gehört nicht nur die Organisation vor Ort – etwa die Suche nach einer Unterkunft oder die Beantragung eines Visums – sondern auch die Einbindung des Auslandssemesters in Ihren Studienverlauf (schauen Sie sich dazu die Prüfungsordnung Ihres Studienganges an, den Link finden Sie auf der Seite des Studiengangs). Erinnerung: Innerhalb der ersten vier Wochen an der Gastuniversität können Sie Ihr Learning Agreement bei Bedarf anpassen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des International Office der LMU (hier). Es ist außerdem sinnvoll, dass Sie sich zuätzlich vom Neben- oder Hauptfaches beraten lassen.

Hier geht es zu den Infoabenden „Mit dem IfKW ins Ausland“ (und dem Download Material). Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an.

Schritt 7 | Zurück am IfKW – Leistungsanerkennung

Schritt 7 – Das gibt es jetzt zuhause zu tun: Leistungen anerkennen lassen | © Katharina V. Hajek

Selbstverständlich möchten wir Ihnen möglichst viele Prüfungen aus dem Auslandssemester anerkennen. Für eine Anerkennung muss die im Ausland erbrachte Prüfung inhaltlich und vom Umfang her vergleichbar sein. Vergleichsgrundlage sind die Modulhandbücher der jeweiligen Studiengänge sowie die ECTS der einzelnen Prüfungen.

Am besten informieren Sie sich rechtzeitig über das Kursprogramm an der Austausch-Universität und schlagen ihrer Studiengangskoordinatorin oder -koordinatoren vor, welche Prüfung anerkannt werden soll.

In der Regel sind Prüfungen aus den Berufsfeld- und Forschungsfelder-Modulen anerkennbar. Lassen Sie sich im Zweifel vorab bei der Kursauswahl von Ihren Studiengangskoordinatorinnen oder -koordinatoren beraten (siehe Schritt 5: Kursauswahl) und nutzen Sie die Informationen auf dieser Webseite.

Hier geht es außerdem zu den Infoabenden „Mit dem IfKW ins Ausland“ (und dem Download-Material). Melden Sie sich außerdem für den Newsletter Ausland an.

FAQ: Leistungsanerkennung

Stimmen Sie Ihre Kurswahl vorab mit den Koordinatorinnen oder Koordinatoren Ihres Studienganges ab. Die Anerkennung von Leistungen erfolgt erst nach Leistungserbringung.

Die goldene Regel zur Anerkennung: Die Anrechnung von Leistungen muss in dem Semester beantragt werden, das direkt auf das Semester folgt, in dem Sie die Leistung erbracht haben (also das Semester nach Ihrem Aufenthalt, wenn Sie nur ein Semester im Ausland verbringen, oder nach ihrem ersten von zwei Semestern).

Wir möchten, dass so viele Ihrer Leistungen wie möglich für Ihr Studium am IfKW anerkannt werden können.

Für die fachliche Prüfung und Entscheidung über die Anerkennung sind die jeweiligen Studiengangskoordinatorinnen und Studiengangskoordinatoren zuständig. Vereinbaren Sie für das Anerkennungsgespräch einen Termin mit Ihrer zuständigen Studiengangskoordinatorin bzw. Ihrem -koordinator. Gemeinsam rechnen Sie die Noten der Gastuniversität in das deutsche Notensystem um und führen ggf. die Anerkennung durch.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Bitte stellen Sie für das Gespräch mit Ihrer Studiengangskoordinatorin bzw. Ihrem -koordinator folgende Unterlagen zu den belegten Kursen bereit:

  • Kurstitel
  • Kursbeschreibung
  • Prüfungsmodalitäten (Art, Umfang, ECTS)
  • Möglichst vollständiger Syllabus
  • Transcript of Records der Gastuniversität (nach dem Auslandsaufenthalt)

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des IfKW stehen für individuelle Fragen zum Auslandssemester zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich erst auf der Webseite und besuchen Sie die Infoveranstaltung „Mit dem IfKW ins Ausland“. Auch die FAQ am Ende dieser Seite (hier lang) können zur Beantwortung Ihrer Frage hilfreich sein.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, falls Sie online nicht fündig werden:

FAQ – Frequently Asked Questions zum Auslandsstudium

Im Folgendne finden Sie häufig gestellte Fragen zu den einzelnen Schritten mit Links zu den richtigen Bereichen auf dieser Webseite und darauf folgend eine Übersicht von generellen häufigen Fragen mit Kurzantworten.

© iStock

FAQ – Kompakte Fragen, kompakte Antworten

Die Bewerbung für das Auslandssemester erfolgt mithilfe des Online-Bewerbungsportals des IfKW und ist an die Auslandsbeauftragte des IfKW zu richten. Die Freischaltung erfolgt jedes Jahr ca. Mitte Dezember. Dort können Sie alle benötigten Dokumente als PDF hochladen. Postalische Einsendungen sind nicht mehr vorgesehen.

Fachgebundener Austausch über das IfKW: Sie können sich für insgesamt sechs Partneruniversitäten innerhalb und/oder außerhalb der EU bewerben. Egal ob für das Winter- und/oder Sommersemester; egal ob Haupt- oder Nebenfach. Die angegebenen Hochschulen müssen Partnerhochschulen des IfKW sein. Sie können Prioritäten vergeben, wobei wir uns immer bemühen, Ihnen entsprechend Ihrer Eignung einen Platz mit einer möglichst hohen Priorität zu vermitteln.

Fachübergreifender Austausch über das LMUexchange-Büro des International Office: Zusätzlich können Sie sich für Austauschplätze außerhalb der EU (LMUexchange) über das International Office der LMU bewerben. Hierfür müssen Sie sich unabhängig von Ihrer Bewerbung am IfKW bewerben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass hier die Bewerbungsfristen und -unterlagen von denen des IfKW abweichen. Die Bewerbung erfolgt online.

Wenn Sie Kommunikationswissenschaft im Nebenfach studieren, können Sie sich ohne Einschränkungen für einen Austausch über die Partnerschaften des IfKW bewerben.

Wenn Sie Kommunikationswissenschaft im Hauptfach studieren und sich für ein Auslandssemester über eine Partnerschaft Ihres Nebenfaches bewerben wollen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Vorgaben Ihres Nebenfaches und kontaktieren Sie ggf. den oder die zuständige*n Auslandsbeauftragte*n bzw. ERASMUS-Koordinator*in.

Wenn Sie vorhaben, sich für Partnerschaften in Ihrem Haupt- und Nebenfach zu bewerben, denken Sie bitte daran, dieselben Prioritäten anzugeben (mit entsprechendem Namen der*s Erasmus-Programmbeauftragten an der LMU) und die Bewerbungsunterlagen an beiden Instituten einzureichen. Beachten Sie die unterschiedlichen Anforderungen an Ihre Bewerbungsunterlagen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht weitergeleitet.

Die folgenden Dokumente werden für die Bewerbung benötigt:

  • Motivationsschreiben für Ihre 1. Priorität (1x in Deutsch UND 1x in der Hauptunterrichtssprache Ihrer Gastuni; eine DIN A4 Seite; Inhalte: Persönliche, akademische, berufliche, sprachliche und kulturelle Gründe, Bezug zu Gastland, Stadt, Uni etc.)
  • Tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch, max. 2 Seiten)
  • Transcript of Records für KW (aktuellster Auszug aus LSF genügt)
  • Sprachnachweis für die Hauptunterrichtssprache an Ihrer Gastuniversität:
    • Englisch: mindestens B2 CEFR
    • alle anderen Sprachen: B1 CEFR
    • DAAD Sprachzertifikat, TOEFL, GMAT, Cambridge Certificate, Abiturzeugnis (CEFR muss ersichtlich sein) sowie Sprachkurse im Transcript als „Zusatzleistungen“ und Scheine des LMU Sprachenzentrums
  • Fachbezogene Praktikumsnachweise und Arbeitszeugnisse in Kopie
  • nur für Erasmus-Plätze: Deckblatt und Bewerbungsbogen zur Erasmus-Förderung

Für Ihre Bewerbung am IfKW ...

  • wird nur ein Sprachnachweis für die Gastuniversität Ihrer ersten Priorität verlangt.
  • muss der Sprachnachweis für die Hauptunterrichtssprache eingereicht werden, in der Sie studieren werden.
  • sind diese Sprachnachweise möglich: Abiturzeugnis (nur mit ausgewiesenem Niveau: Englisch: mindestens B2 CEFR; alle anderen Sprachen: B1 CEFR) DAAD-Sprachzertifikat, TOEFL-, IELTS-, Cambrige-Zertifikat und andere (z.B. Sprachkurse im Transcript als „Zusatzleistungen“).

Nachdem Sie eine Zusage für Ihre Wunschuniversität erhalten haben, werden Sie von Ihrer zukünftigen Gastuni aufgefordert, sich online zu registrieren und Dokumente hochzuladen. Die meisten Partneruniversitäten fordern an dieser Stelle einen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse. Das geforderte Mindestniveau variiert von Universität zu Universität und muss individuell recherchiert werden.

Im Rahmen des ERASMUS-Programms reicht häufig auch das DAAD-Sprachzeugnis, manchmal sogar das Abiturzeugnis oder ein individueller Einstufungstest durch die Gastuniversität. Außerhalb der EU sind häufig TOEFL-, IELTS- oder Cambridge-Zertifikate obligatorisch. Die Tests kosten über 200 Euro und werden in externen Testzentren abgelegt, die oft auf Monate im Voraus ausgebucht sind. Bitte berücksichtigen Sie dies bei einer Bewerbung für die entsprechenden Programme). Wenn Ihre Wunschuniversität den TOEFL oder IELTS verlangt, genügt für Ihre Bewerbung am IfKW zunächst trotzdem jeder andere Sprachnachweis. Sie sind selbst dafür verantwortlich, den von der Partneruniversität geforderten Sprachnachweis zu erbringen.

Beachten Sie: In der Regel folgt sie den Nominierungsvorschlägen des IfKW, kann aber bei Nichterfüllung eigener Anforderungen Bewerbungen ablehnen.

Sobald der Bewerbungstermin verstrichen ist, werden die Unterlagen aller Bewerber gesichtet. Falls sich für eine Universität mehr Bewerber interessieren als Plätze vorhanden sind, entscheidet Ihre persönliche Eignung (Motivation, Sprachniveau, aktuelle Durchschnittsnote in KW, Studienfortschritt sowie Nutzen durch den Auslandsaufenthalt für Studium und Beruf). Wenn Sie noch keine Noten in KW erzielt haben, entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile.

Spätestens Ende Februar erfahren Sie von uns per E-Mail, ob wir Ihnen einen Ihrer Wunschplätze ermöglichen können. Nachdem Sie ausgewählt wurden erhält die Partneruniversität zunächst von uns eine Nominierungs-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse.

Anschließend bekommen Sie von Ihrer Partneruniversität schriftlich (meist per E-Mail) die Aufforderung, sich online (selten auch postalisch) dort anzumelden. Dies kann unter Umständen bis Mai dauern. Wenn Sie erst im Sommersemester ins Ausland gehen, erfolgt Ihre Nominierung und Anmeldung je nach Gastuniversität sogar erst im August bis Oktober.
Bitte beachten Sie: Die Unterlagen, die Sie im hiesigen Bewerbungsverfahren eingereicht haben, verbleiben beim IfKW bzw. International Office der LMU und werden nicht an die Partneruniversitäten verschickt. Das weitere Bewerbungsverfahren liegt somit dann in Ihrer Verantwortung. Die Partneruniversität kann Sie nicht mehr als Student/in ablehnen, sobald Sie von Ihrer Heimatuniversität nominiert wurden und Sie sich an alle Fristen halten. Einzige Ausnahme ist unsere Partnerhochschule DMJX mit Sitz in Århus und Kopenhagen, Dänemark, die für einige ihrer Studienprogramme noch ein extra Bewerbungsverfahren durchführt.

Vor Ihrer Abreise erhalten Sie zudem ein Erasmus-Infopaket mit weiteren Unterlagen des International Office der LMU (gilt nicht für Austauschprogramme außerhalb der EU). Diese Unterlagen sind vor Ihrer Abreise auszufüllen und einzureichen (u.a. Grant Agreement und Learning Agreement Part I, siehe nächste Fragen).

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU zugesichert bekommen haben, erhalten Sie vom International Office eine Einladung zu einem interkulturellen Begleitprogramm, das Sie für kulturelle Unterschiede sensibilisieren soll. Wenn Sie Ihren Platz über das IfKW erhalten haben, ist dieser Kurs verbindlich. Auch als Erasmus-Stipendiat/in haben Sie die Möglichkeit vorab an interkulturellen Trainings oder abschließend an Nachbereitungskursen des International Office teilzunehmen. Die Teilnahme an diesen Workshops wird durch das IfKW uneingeschränkt allen Outgoings empfohlen, egal wie groß Ihr internationaler Erfahrungsschatz ist. Bitte bedenken Sie immer, dass Auslandserfahrungen nicht automatisch interkulturelle Kompetenz erzielen.

Auch in diesem äußerst seltenen Fall erhalten Sie spätestens Ende Februar von uns eine Nachricht per E-Mail.

Sollten wir keine gute Alternative in unserem internen Nachrückverfahren für Sie finden, leiten wir gute Bewerbungsunterlagen in Ihrem Namen für die Teilnahme am Erasmus-Nachrückverfahren in Ihrem Namen an das International Office der LMU weiter (insofern Sie dies im Online-Bewerbungstool so angegeben haben). Im April werden dort frei gebliebene Erasmus-Plätze aus allen Fakultäten vergeben.

Das Grant Agreement betrifft nur Erasmus-Stipendiat*nnen und bildet den Fördervertrag zwischen Ihnen und der LMU, in dem die Dauer und Höhe der finanziellen Förderung sowie die Rahmenbedingungen für Ihren Erasmus-Aufenthalt festgelegt werden. Es wird Ihnen automatisch vom International Office zugeschickt bzw. im ERASMUS-Moodle-Kurs hochgeladen. Dort muss es im Original wieder eingereicht werden.

Das Learning Agreement ist eines der wichtigsten Instrumente des Auslandssemesters. Im Rahmen des ERASMUS+- und SEMP-Programms ist es verpflichtend. Häufig fordern auch LMUexchange-Partneruniversitäten ein Learning Agreement (oder ein ähnliches Dokument).

Die Abwicklung der ERASMUS+-Stipendien sowie die Leistungsanrechnung bei ERASMUS+-Aufenthalten sind streng reglementiert. Das wichtigste Instrument hierbei ist das sogenannte Learning Agreement (LA). Es bildet den „Studienvertrag“ zwischen Ihnen, der LMU und der Gastuniversität, in dem die geplanten Kurse und deren Anerkennungsmöglichkeiten festgelegt werden. Im Learning Agreement werden die Kurse, die Sie an der Gastuniversität besuchen möchten und die Anerkennungsmöglichkeiten dokumentiert.

Das Learning Agreement muss von Ihrer Heimatuniversität (der LMU), Ihnen selbst und auch der Gastuniversität genehmigt und unterschrieben werden. Als Responsible Person tragen Sie die Auslandskoordinatorin ein (Jessica Kühn, International Coordinator, international@ifkw.lmu.de).

Das Learning Agreement wird mittlerweile von den meisten ERASMUS+-Partneruniversitäten online abgewickelt. Mehr Informationen zum Online Learning Agreement (OLA) erhalten Sie über den Moodle-Kurs des International Office (Zugang etwa ab April).

Das LA besteht aus folgenden drei Teilen:

  • Part 1 - In den ersten Wochen des Auslandsaufenthalts: Festlegen des Kursprogramms und der Anrechnungsmöglichkeiten.
    In Table A werden die an der Partneruniversität zu besuchenden Kurse eingetragen.
    In Table B sind diejenigen LMU-Module einzutragen, für die die Leistungen an der LMU angerechnet werden. Part 1 des LA ist von allen Beteiligten (Studierende, Gastuniversität und Auslandskoordinatorin des IfKW) zu unterschrieben.
  • Part 2 - Während des Aufenthaltes: Eventuelle Änderungen des Studienprogramms.
    Dieser Teil muss nur ausgefüllt, eingereicht und von allen Beteiligten unterzeichnet werden, wenn sich Änderungen gegenüber Part 1 ergeben. Ansonsten kann Part 2 entfallen. Part 2 kommt also nur dann zum Einsatz, wenn das Programm aus Part 1 nicht realisierbar ist (wenn z.B. bestimmte Kurse doch nicht angeboten werden).
  • Part 3 - Nach der Rückkehr: Bestätigung über die erbrachten Leistungen der Gastuniversität (Transcript) und Nachweis der Anrechnung.

Pro Semester müssen Sie an Ihrer Gastuniversität 30 ECTS erbringen, egal ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU unterwegs sind und egal, ob Sie für Ihr Studium noch ECTS-Punkte benötigen oder nicht. Sollten Sie weniger ECTS belegen können, wenden Sie sich mit einer Begründung an die Auslandskoordinatorin.

Am Ende Ihres Auslandsaufenthalts verfassen Sie einen Erfahrungsbericht, den Sie an das International Office sowie an das IfKW weiterleiten.

Bitte beachten Sie, dass an die finanzielle Unterstützung durch ERASMUS und|oder durch etwaige andere Stipendien zusätzliche Forderungen geknüpft sein können.

An Gastuniversitäten innerhalb der EU zahlen Sie im Rahmen des Erasmus-Programms keine Studiengebühren und bekommen ein monatliches Stipendium (abhängig vom Zielland). Auslandssemester in der Schweiz werden durch das Swiss-European Mobility Programme finanziell gefördert.
Für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums müssen Sie beim International Office neben dem Grant Agreement und Ihrer Immatrikulationsbescheinigung das Learning Agreement in der LMU-Version oder als Online Learning Agreement (OLA) einreichen, da nur auf diesem Dokument alle erforderlichen Informationen (v.a. für die spätere Anerkennung) vorhanden sind.

An Gastuniversitäten außerhalb Europas zahlen Sie ebenfalls keine Studiengebühren. Weitere finanzielle Unterstützung gibt es hier nicht, weshalb wir Ihnen dringend empfehlen, sich schon zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung auch um ein Stipendium zu bemühen, etwa über PROSA LMU, DAAD, Fulbright (nur für USA) oder andere Fördermöglichkeiten. Auf der Webseite des International Office zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes finden Sie zudem allgemeine Hinweise zur Stipendienbewerbung. Außerdem lohnt es sich zu überprüfen, ob Sie berechtigt sind, Auslands-BAföG zu erhalten.

Bei allen Austauschprogrammen werden Sie persönlich durch die Auslandsbeauftragten des IfKW beraten und haben auch an der Gastuniversität einen persönlichen Ansprechpartner, sodass in der Regel eine individuelle Betreuung gewährleistet ist.

Weiter profitieren Sie von den Erfahrungen Ihrer Vorgänger/innen: Das International Office pflegt eine Sammlung von Erfahrungsberichten sowohl online in der Datenbank MoveOn als auch in der Infothek im Hauptgebäude der LMU. Und auch die Auslandsbeauftragten geben auf Wunsch die Berichte ehemaliger IfKW-Outgoings weiter.

Auf dieser Webseite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Beurlaubung. Die Beurlaubung erfolgt zentral über die Studentenkanzlei.

Während einer Beurlaubung laufen die Fachsemester Ihres Studienganges nicht weiter. Das ist vor allem für Empfänger und Empfängerinnen von BAföG relevant.

Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung keine Leistungen an der LMU erbracht werden können (Achtung: angebotene Wiederholungstermine für nichtbestandene Prüfungen MÜSSEN Sie wahrnehmen!). Praktika oder Kurse aus dem Ausland können nach Ihrer Rückkehr natürlich trotzdem anerkannt werden Wenn Sie also planen, im selben Semester an der LMU Prüfungsleistungen einzubringen, sollten Sie sich nicht beurlauben lassen.

Achtung: eine Beurlaubung kann nicht rückgängig gemacht werden (außer der Beurlaubungsgrund, also der Auslandsaufenthalt, fällt weg).

Selbstverständlich möchten wir Ihnen möglichst viele Veranstaltungen anerkennen. In der Regel sind viele Veranstaltungen aus den Bereichen PR, Marketing und Journalismus problemlos anerkennbar und werden auch nahezu an allen Partneruniversitäten angeboten. Allerdings muss ein gewisses Maß an Übereinstimmung zwischen der gewählten Veranstaltung und der anzuerkennenden Veranstaltung bestehen. Darum ist es wichtig, dass Sie sich vorab gut über Ihre Kurse informieren und sich ggf. mit der*dem für Sie zuständigen Auslandsbeauftragten der Gastuni beraten und dann auch mit Ihrer*m Studiengangskoordinator*in am IfKW Rücksprache halten.

Für die Anerkennung besprechen Sie vor Ihrer Abreise mögliche Kurse mit Ihrer*Ihrem Studiengangskoordinator*in. Sofern Sie ein Learning Agreement ausfüllen müssen (immer als Erasmus-Stipendiat*in, häufig auch für LMUexchange), tragen Sie das Ergebnis auch gleich in den ersten Teil Ihres Learning Agreements ein. Sollten sich während Ihres Auslandssemesters Änderungen in der Kurswahl ergeben, werden diese in den zweiten Teil des Learning Agreements eingetragen und unbedingt mit Ihrer*Ihrem Studiengangskoordinator*in abgesprochen, sofern auch Kurse betroffen sind, die Sie sich anerkennen lassen wollen. Zurück in München melden Sie sich bitte mit dem originalen Transcript of Records Ihrer Gastuniversität, einer Übersetzung Ihrer Kursbeschreibungen in der Sprechstunde Ihrer*s zuständigen Studiengangskoordinator*in.

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt in der Regel in zwei Summen. Für die erste Auszahlung des Stipendiums müssen Sie beim International Office neben dem originalen Grant Agreement und Ihrer Immatrikulationsbescheinigung das vollständig ausgefüllte und von allen Seiten unterzeichnete Learning Agreement (Teil 1) in der LMU-Version oder als Online-Learning-Agreement einreichen. Dies erfolgt spätestens zu Beginn Ihres Auslandssemesters.
Nach Abschluss des Semesters und ihrer Rückkehr nach München müssen Sie dann außerdem ein Transcript of Records vorlegen, in dem die Gastuniversität Ihnen bestätigt, dass Sie die Kurse, die im Learning Agreement vereinbart waren, auch tatsächlich mit Erfolg absolviert haben. Das Transcript bildet auch den Nachweis für das Internatinal Office, dass Sie die für den Erhalt des Fördergeldes nötigen 20 bis 30 ECTS-Punkte gemacht haben.

Weitere Einzelheiten zum ERASMUS+Stipendium entnehmen Sie nach Ihrer Zusage des Platzes bitte dem Moodle-Kurs des International Office. Zu diesem erhalten Sie etwa im April Zugang.

Natürlich. Auslandspraktika bieten eine hervorragende Möglichkeit, im internationalen Kontext noch tiefer in die Arbeitswelt einzutauchen. Auch hierzu können Ihnen die Auslandsbeauftragten Informationen geben, doch kann das IfKW keine Auslandspraktika vermitteln. Im Rahmen von Erasmus können Sie ein finanziell gefördertes Praktikum innerhalb der EU absolvieren.

Hilfestellungen bei der Suche sowie Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten erhalten Sie vom Career Service der LMU.

Hinsichtlich der Anerkennung als Pflichtpraktika müssen Sie sich als Bachelorstudierende*r mit Ihrer Studiengangskoordinatorin in Verbindung setzen.

Zu Beginn eines jeden Wintersemesters bietet das IfKW interessierten Studierenden eine Veranstaltungsreihe mit dem Titel "Mit dem IfKW ins Ausland". Sie erhalten Informationen zu Ihren Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts, das Bewerbungsverfahren für den fachgebundenen Austausch am IfKW (inkl. Partneruniversitäten) - mit genug Platz für Ihre offenen Fragen. Zahlreiche Referenten und Referentinnen berichten hier von ihren Auslandserfahrungen.

Die Termine finden Sie auf der Übersichtsseite oder in LSF unter „Mit dem IfKW ins Ausland“).

Darüber hinaus bietet die Auslandsbeauftragte regelmäßige Sprechstunden an (Buchungssystem). Über einen Auslands-Mailverteiler werden Sie ferner über Neuigkeiten im IfKW, Stipendien und Angebote unserer Partneruniversitäten informiert. Sie können sich jederzeit dafür registrieren (und auch wieder abmelden).

Weitere vielfältige Informationen hält das International Office für Sie bereit: Über die Websites, in der Infothek im Hauptgebäude sowie in den Sprechstunden zur Auslandsstudienberatung.